728
2. Gerne genehmigen Wir die vom Landrate beschlossene neuerliche Bewilligung der
Mittel für die den Kreis treffende Beitragsleistung zur Verzinsung und Tilgung eines
Bauanlehens für das projektierte neue Anstaltsgebäude der Zentralanstalt für Erziehung
und Bildung krüppelhafter Kinder in München.
3. Die Aufhebung der Kreisackerbauschule in Bayreuth kann in der vom Landrate
beschlossenen Weise nicht genehmigt werden. Wir beauftragen die Staatsministerien des
Innern beider Abteilungen die eventuelle Umwandlung der Kreisackerbauschule in eine ent-
sprechend ausgestattete landwirtschaftliche Kreiswinterschule der neuerlichen Beschlußfassung
des Landrates unterstellen zu lassen.
4. Den Beschlüssen über die Irrenpflege erteilen Wir Unsere Genehmigung, soweit
dies nicht schon in Unserer Entschließung vom 31. Dezember 1909 und in dem Gesetz
vom 4. April 1910, betreffend Anlehen für Zwecke der Kreisgemeinde Oberfranken,
geschehen ist.
5. Über die Anregung, aus Staatsmitteln eine Anstalt für geisteskranke Verbrecher
zu errichten und hiefür die Plassenburg bei Kulmbach in Betracht zu ziehen, schweben
zwischen den Staatsministerien der Justiz und des Innern Erwägungen.
6. Der Beschluß über die beschränkte Heranziehung der Triebwerkbesitzer an den Fluß-
läufen der Grümpel, Haßlach, Kramnitz, Kronach und Rodach zu den Uferschutzbauten im
Sinne des Artikel 84 des Wassergesetzes wird genehmigt.
Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats erteilen
Wir Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
Linderhof, den 28. August 1910.
Luitpold,
Prinz von Bayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. Dr. v. Ppfaff. v. Brettreich.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrat Dr. v. Englert.