Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr. 53. 
731 
  
  
  
Tit 
Vortrag 
Betrag 
Festgesetzter 
  
4 
2 
  
III 
  
  
10 
1 
— 
  
  
  
Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quies- 
ziert waren 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
àa) Zuschuß an die Kreis-Pensions-Anstalt für dienst- 
unfähige Lehrpersonen: 
a) aus Zentralfonds 
6) aus Kreisfonds 
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt be- 
zogenen Dienstalters-Zulagen aus Zentralfonds 
cc) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pen- 
sionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von Zu- 
schüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs- 
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensionsein- 
richtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal. . 
dd) zur Gewährung von Pensions-Zuschüssen an das vor 
dem 1. Januar 1904 zugegangene, an gemeindlichen 
Pensions-Einrichtungen nicht teilnehmende Volksschul- 
Lehrpersonal aus Kreisfonds 
I) Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volks— 
schullehrer: 
aa) aus Zentralfonds: 
a) im allgemeinen 
6) zur Unterstützung der vor dem I. Januar 1896 
zugegangenen Lehrer-Relikten und zur Gewährung 
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind- 
lichen Pensions-Einrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal 
7) für dürftige, dem neerssungsalter eitwachjene 
Lehrer-Waisen 
bb) aus Kreisfonds: 
d) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstützung der Hinter- 
bliebenen der Volksschullehrer 
aa) im allgemeinen 
bb) besonderer Zuschuß an denselben -zur Ergänzung des 
Stammvermögens 
cc) Zuschuß an denselben für oberfränkische Lehrerwaisen 
e) Zuschuß an das bayerische Lehrer-Waisenstift 
Umerstützungen für dürftige Schulamts-Zöglinge und Schul- Prakti- 
anten: 
Zur Gewährung von Unterstützungen an: 
à) dürftige Schulamtszöglinge (Schulpräparanden) 
  
95 440 
89 356 
39 0306 
5 300 
500 
120 000 
  
 
	        
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