Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr. 53. 743 
2. Die Anregung des Landrats, daß die Einführung von Reformschulen mit einem 
gemeinsamen Unterbau für humanistische und realistische Bildung namentlich an Orten, an 
denen die Progymnasien und Realschulen nur eine geringe Besuchsziffer aufweisen, in die 
Wege geleitet werden möge, wird bei dem Erlasse einer gemeinsamen Schulordnung für 
die bezeichneten Anstalten gewürdigt werden. 
3. Der Landrat hat sein Einverständnis damit erklärt, daß die Professorenstellen, die 
aus Kreisfonds für Kandidaten ohne volle Lehrbefähigung geschaffen wurden, in Zukunft 
mit vollqualifizierten Gymnasial= und Reallehrern besetzt werden. Wir erteilen diesem 
Beschlusse Unsere Genehmigung und beauftragen Unser Staatsministerium des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten hienach bei Erledigung derartiger Stellen die Besetzungs- 
vorschläge zu bemessen. 
4. Gerne genehmigen Wir den Beschluß des Landrats, durch den die Mittel für die 
den Kreis treffende Jahresleistung zur Verzinsung und Tilgung eines Bauanlehens für das 
projektierte neue Anstaltsgebäude der Zentralanstalt für Erziehung und Bildung krüppelhafter 
Kinder in München bereitgestellt worden sind. 
5. Der Landrat hat in der Frage der Errichtung einer dritten Kreisrealschule folgenden 
Beschluß gefaßt: 
1. Die Errichtung einer dritten Kreisrealschule in Nürnberg wird als dringendes 
Bedürfnis anerkannt und vorbehaltlich der Genehmigung der Staatsregierung genehmigt. 
2. Die Regierung wird ersucht im Benehmen mit dem Landratsausschusse ein Projekt 
aufzustellen und dem nächstjährigen Landrate vorzulegen. 
3. Für diese Vorarbeiten wird der Kreisregierung für 1910 ein Betrag bis zu 
5000 “ aus der Kreisreserve 1909 zur Verfügung gestellt. 
4. Die Genehmigung der neuen Anstalt erfolgt unter der Voraussetzung, daß die 
Stadt Nürnberg einen vom Landratsausschuß als geeignet anerkannten Bauplatz 
unentgeltlich zur Verfügung stellt und den gleichen Bauzuschuß, wie bei der zweiten 
Kreisrealschule, nämlich 300 000 ., leistet. 
5. Zum Ausgleiche der Kreislasten übernimmt der Kreis vom 1. Januar des auf 
die Genehmigung des Bauprojekts folgenden Jahres an die vollen Personalausgaben 
für die mittelfränkischen Realschulen. 
Diesem Beschluß erteilen Wir unter wohlgefälliger Anerkennung der damit bekundeten 
Opferwilligkeit für das realistische Unterrichtswesen gerne Unsere Genehmigung. 
6. Die auf die Deckung der Neubaukosten und auf das Assistenten= und Präfekten- 
personal bei der Kreislandwirtschaftsschule Lichtenhof bezüglichen Beschlüsse des Landrats 
werden genehmigt.
	        
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