Nr. 53. 743
2. Die Anregung des Landrats, daß die Einführung von Reformschulen mit einem
gemeinsamen Unterbau für humanistische und realistische Bildung namentlich an Orten, an
denen die Progymnasien und Realschulen nur eine geringe Besuchsziffer aufweisen, in die
Wege geleitet werden möge, wird bei dem Erlasse einer gemeinsamen Schulordnung für
die bezeichneten Anstalten gewürdigt werden.
3. Der Landrat hat sein Einverständnis damit erklärt, daß die Professorenstellen, die
aus Kreisfonds für Kandidaten ohne volle Lehrbefähigung geschaffen wurden, in Zukunft
mit vollqualifizierten Gymnasial= und Reallehrern besetzt werden. Wir erteilen diesem
Beschlusse Unsere Genehmigung und beauftragen Unser Staatsministerium des Innern
für Kirchen= und Schulangelegenheiten hienach bei Erledigung derartiger Stellen die Besetzungs-
vorschläge zu bemessen.
4. Gerne genehmigen Wir den Beschluß des Landrats, durch den die Mittel für die
den Kreis treffende Jahresleistung zur Verzinsung und Tilgung eines Bauanlehens für das
projektierte neue Anstaltsgebäude der Zentralanstalt für Erziehung und Bildung krüppelhafter
Kinder in München bereitgestellt worden sind.
5. Der Landrat hat in der Frage der Errichtung einer dritten Kreisrealschule folgenden
Beschluß gefaßt:
1. Die Errichtung einer dritten Kreisrealschule in Nürnberg wird als dringendes
Bedürfnis anerkannt und vorbehaltlich der Genehmigung der Staatsregierung genehmigt.
2. Die Regierung wird ersucht im Benehmen mit dem Landratsausschusse ein Projekt
aufzustellen und dem nächstjährigen Landrate vorzulegen.
3. Für diese Vorarbeiten wird der Kreisregierung für 1910 ein Betrag bis zu
5000 “ aus der Kreisreserve 1909 zur Verfügung gestellt.
4. Die Genehmigung der neuen Anstalt erfolgt unter der Voraussetzung, daß die
Stadt Nürnberg einen vom Landratsausschuß als geeignet anerkannten Bauplatz
unentgeltlich zur Verfügung stellt und den gleichen Bauzuschuß, wie bei der zweiten
Kreisrealschule, nämlich 300 000 ., leistet.
5. Zum Ausgleiche der Kreislasten übernimmt der Kreis vom 1. Januar des auf
die Genehmigung des Bauprojekts folgenden Jahres an die vollen Personalausgaben
für die mittelfränkischen Realschulen.
Diesem Beschluß erteilen Wir unter wohlgefälliger Anerkennung der damit bekundeten
Opferwilligkeit für das realistische Unterrichtswesen gerne Unsere Genehmigung.
6. Die auf die Deckung der Neubaukosten und auf das Assistenten= und Präfekten-
personal bei der Kreislandwirtschaftsschule Lichtenhof bezüglichen Beschlüsse des Landrats
werden genehmigt.