Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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7. Den Beschlüssen über die Irrenpflege erteilen Wir Unsere Genehmigung, soweit 
dies nicht schon in Unserer Entschließung vom 31. Dezember 1909 geschehen ist. 
8. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für 
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. « 
Linderhof, den 28. August 1910. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. Dr. v. Pfaff. v. rettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Dr. v. Englert.
	        
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