Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr.  29.  391

Abschied  für  den  Landrat  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg  über  seine  Verhandlungen  für  das
Jahr  1911.

Im  Namen  Seiner  Mazjestät  des  Königs.
Cuitpold,

um  Gones  Gnoden  Konigticher  prim  von  gayern
Regent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrate  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg  in
seinen  Sitzungen  vom  7.  bis  19.  November  1910  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag
erstatten  lassen  und  erteilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.

Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1909.

Die  gemäß  Art.  15  Buchstabe  b  und  c  des  Landratsgesetzes  vom  28.  Mai  1852
dem  Landrate  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das
Jahr  1909  wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse
durch  das  Kreisamtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1911.

Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirks  Unterfranken  und  Aschaffenburg  beträgt
für  das  Jahr  1911:  4501  348  —4,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  45013  .&¾  sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1911.

Dem  von  dem  Landrate  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  erteilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  durch  den  Landrat  bei  Prüfung  des  Voranschlags  gestellten  Anträge  und
gefaßten  Beschlüsse  erteilen  Wir  nachstehende  Entschließung.

1.  Gerne  genehmigen  Wir  die  Willigung  des  Landrats  zur  Aufbesserung  der  Aversalvergütungen
  für  die  Distriktsschulinspektoren  und  zur  Erhöhung  der  Unterstützungen  für  die
Witwen  des  Volksschullehrpersonals.