Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr.  34.  713

II.

Berechnung
der  Betriebskapitalsanlage  aus  der  Hilanz  2.

.  Es  ist  festgestellt,  daß  die  Kautionenkonti  (Posten  11,  19)  bis  auf  den  Betrag  von  947.4  50  7J,  der

eine  Zollkaution  des  Unternehmers  bildet,  Wertpapiere  der  Betriebsbeamten  sind,  daß  der  Gegenwert  für  Posten
17  zum  Teil  in  Posten  2  mit  dem  Werte  von  383,292  A  60  für  Arbeiterwohnhäuser  enthalten  ist  und  daß
die  bei  den  Aktiven  vor  dem  Bilanzabschlusse  vollzogenen  Abschreibungen  nicht  zu  beanstanden  sind.

Die  Hälfte  der  Werte  der  Warenvorräte  (Posten  9)  betriüügt  141195,768.4  —  J;
als  Kassebestände  usw.  (Art.  8  Abs.  II  Ziff.  6)  gelten  die  Posten

6:.................  .  7,841»10»

7:.  .  .  .  ...  33,514  „  20  „

10:  .  ..  .  ...1«345,790»50»

12:....  .  77,390»—»

und  vom  Posten  12  .........  947»50..

 

zusammen:2«660,751.«30-H.

Bis  zu  diesem  Betrage  dürfen  abziehbare  Kapitalschulden  zum  Abzuge  zugelassen  werden,  daher  der
Posten  18  im  ganzen  Betrage.

III.  An  den  bilanzmäßigen  Aktibeu]“““eeeeeee  7002,  312  70

dürfen  abgesetzt  werden  die  Posten:

1:  635,000  4

 

 

2:.  .  «,,  .823,280..-—»
Z:  .  ..  «---  50,450  17  40  1
11/19:  ............  115,393  u  ,3•"  f1fi
13  (weil  lediglich  Bürgschaften):  371,000  „  —  „
1822222  1·913,460  „  —  „
22:  ...  ..  ...  ...  ..  50,000  **i#
25/26  (Bruttogewinn  des  laufenden  Jahres

abzüglich  der  Abschreibungen:  430,314  „  70  „

4·388,898  A  10

und  bleibt  als  steuerbares  Betriebskapital....  ..  .  .  .  2618,414  A4  60  J.

IV.  Hieraus  berechnet  sich  nach  Tarif  1  eine  Betriebskapitalsanlage  von  1300  M.

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