28 Angeblicher Ubergang zum Konstitutionalismus.
seiner Minister, von denen er Bodelschwingh und Canitz besonders nannte,
gehandelt.“ Müssen aber diese Worte so ausgelegt werden, daß Friedrich
Wilhelm den Konstitutionalismus! anerkannt habe, um dadurch bündnisfahig
für die Liberalen zu werden und mit ihrer Hilfe an die Spitze Deutschlands
zu kommen? Eine derarkige Politik hat der König, wie wir noch
genauer sehen werden, immer von der Hand gewiesen; er wußte, daß auch
Gerlach sie nicht billigen konnte; und er sollte ihm gegenüber ein Bestreben
dieser Art als Rechtfertigung seiner Handlungsweise haben geltend machen
wollen? Ich glaube, man muß nach einer anderen ODeutung dieser von
Gerlach ja offenbar in starker Verkürzung wiedergegebenen königlichen Worte
suchen. Und eine solche bietet sich, gerade wenn man den 10. März berücksichtigt,
ganz zwanglos dar. Friedrich Wilhelm will offenbar sagen, es
sei unmöglich gewesen, den konstitutionellen Forderungen in Preußen noch
auszuweichen, nachdem die übrigen dentschen Fürsten eine Erweiterung
der parlamentarischen Rechte in ihren Staaten, ja sogar die Berufung
eines deutschen Parlamentes zugestanden hätten; Preußen würde die Fühlung
mit ihnen verloren haben, wenn es auf dem Standpunkt voller Ablehnung
geblieben wäre. Kam es insbesondere zur Berufung eines aus den
einzelstaatlichen Ständeversammlungen gebildeten deutschen Parlamentes,
so konnten die Vertreter des preußischen Vereinigten Landtages nur dann
als gleichberechtigte Mitglieder Aufnahme finden, wenn dieser Landtag
wenigstens im großen und ganzen die gleichen Rechte wie die übrigen Stände
besaß. Wir werden diesen Gedanken bei den preußischen Staatsmännern
tatsächlich begegnen, wenn auch erst zu einem etwas späteren Fgeitpunkte;
auf diesen Zusammenhang möchte ich Gerlachs Worte beziehen, nicht auf
den angeblichen Beschluß vom 8. März.
Aus diesen Erwägungen ergibt sich, daß der König am ro. März, als
er jenen Brief an Radowitz schrieb, sein altes Programm in der deutschen
Frage noch festhielte; es liegt auch kein JZeichen dafür vor, daß er damals
1 Es lleße sich auch wohl die Frage aufwerfen, was Gerlach resp. der Könlg hler unter
„Konstitutionallsmus“ verstanden haben. Vlelen galt schon das Vorhandenseln irgendelner
perlodisch kagenden Volksvertretung als Kennzelchen des Konstiiutionalismus; in
diesem Sinne wäre schon die Gewährung der Periodizität an den Vereinigten Landtag
ein bergang zum Konstitutlonallsmus gewesen. So faßt das Wort, was für den Gebrauch
in dlesem Kreise ulcht ohne Bedentung ist, auch Stahl auf, wenn er sagt, daß
er sich „##um neuern Ktändlschen, sohln konstitutionellen System“ bekenne. (Das monarch.
Hein#S. 43, erschlenen 1845; ähnlich Einl. S. V). Ole Ausführungen von Koser
(Jur Charakteristik des Verein. Landtags in d. Festschr. f. Schmoller 1908 S. 287f.)
haben mich ulcht davon ülberzeugen können, daß vor der Märzrevolutlon wirklich ein
allgemein glelchartig verstandener Begelss des „Konstlintlonallsmus“ bestanden habe.
Es llegt durchaus kein Grund vor, von einem beständigen Schwanken des Königs in