Full text : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

28  Angeblicher  Ubergang  zum  Konstitutionalismus.

seiner  Minister,  von  denen  er  Bodelschwingh  und  Canitz  besonders  nannte,
gehandelt.“  Müssen  aber  diese  Worte  so  ausgelegt  werden,  daß  Friedrich
Wilhelm  den  Konstitutionalismus!  anerkannt  habe,  um  dadurch  bündnisfahig
  für  die  Liberalen  zu  werden  und  mit  ihrer  Hilfe  an  die  Spitze  Deutschlands
  zu  kommen?  Eine  derarkige  Politik  hat  der  König,  wie  wir  noch
genauer  sehen  werden,  immer  von  der  Hand  gewiesen;  er  wußte,  daß  auch
Gerlach  sie  nicht  billigen  konnte;  und  er  sollte  ihm  gegenüber  ein  Bestreben
dieser  Art  als  Rechtfertigung  seiner  Handlungsweise  haben  geltend  machen
wollen?  Ich  glaube,  man  muß  nach  einer  anderen  ODeutung  dieser  von
Gerlach  ja  offenbar  in  starker  Verkürzung  wiedergegebenen  königlichen  Worte
suchen.  Und  eine  solche  bietet  sich,  gerade  wenn  man  den  10.  März  berücksichtigt,
  ganz  zwanglos  dar.  Friedrich  Wilhelm  will  offenbar  sagen,  es
sei  unmöglich  gewesen,  den  konstitutionellen  Forderungen  in  Preußen  noch
auszuweichen,  nachdem  die  übrigen  dentschen  Fürsten  eine  Erweiterung
der  parlamentarischen  Rechte  in  ihren  Staaten,  ja  sogar  die  Berufung
eines  deutschen  Parlamentes  zugestanden  hätten;  Preußen  würde  die  Fühlung
  mit  ihnen  verloren  haben,  wenn  es  auf  dem  Standpunkt  voller  Ablehnung
  geblieben  wäre.  Kam  es  insbesondere  zur  Berufung  eines  aus  den
einzelstaatlichen  Ständeversammlungen  gebildeten  deutschen  Parlamentes,
so  konnten  die  Vertreter  des  preußischen  Vereinigten  Landtages  nur  dann
als  gleichberechtigte  Mitglieder  Aufnahme  finden,  wenn  dieser  Landtag
wenigstens  im  großen  und  ganzen  die  gleichen  Rechte  wie  die  übrigen  Stände
besaß.  Wir  werden  diesen  Gedanken  bei  den  preußischen  Staatsmännern
tatsächlich  begegnen,  wenn  auch  erst  zu  einem  etwas  späteren  Fgeitpunkte;
auf  diesen  Zusammenhang  möchte  ich  Gerlachs  Worte  beziehen,  nicht  auf
den  angeblichen  Beschluß  vom  8.  März.

Aus  diesen  Erwägungen  ergibt  sich,  daß  der  König  am  ro.  März,  als
er  jenen  Brief  an  Radowitz  schrieb,  sein  altes  Programm  in  der  deutschen
Frage  noch  festhielte;  es  liegt  auch  kein  JZeichen  dafür  vor,  daß  er  damals

1  Es  lleße  sich  auch  wohl  die  Frage  aufwerfen,  was  Gerlach  resp.  der  Könlg  hler  unter
„Konstitutionallsmus“  verstanden  haben.  Vlelen  galt  schon  das  Vorhandenseln  irgendelner
  perlodisch  kagenden  Volksvertretung  als  Kennzelchen  des  Konstiiutionalismus;  in
diesem  Sinne  wäre  schon  die  Gewährung  der  Periodizität  an  den  Vereinigten  Landtag
ein  bergang  zum  Konstitutlonallsmus  gewesen.  So  faßt  das  Wort,  was  für  den  Gebrauch
  in  dlesem  Kreise  ulcht  ohne  Bedentung  ist,  auch  Stahl  auf,  wenn  er  sagt,  daß
er  sich  „##um  neuern  Ktändlschen,  sohln  konstitutionellen  System“  bekenne.  (Das  monarch.
Hein#S.  43,  erschlenen  1845;  ähnlich  Einl.  S.  V).  Ole  Ausführungen  von  Koser
(Jur  Charakteristik  des  Verein.  Landtags  in  d.  Festschr.  f.  Schmoller  1908  S.  287f.)
haben  mich  ulcht  davon  ülberzeugen  können,  daß  vor  der  Märzrevolutlon  wirklich  ein
allgemein  glelchartig  verstandener  Begelss  des  „Konstlintlonallsmus“  bestanden  habe.

Es  llegt  durchaus  kein  Grund  vor,  von  einem  beständigen  Schwanken  des  Königs  in