Metadaten : Der Kanzler.

unterlassen,  die  Entschlüsse  Sr.  Majestät  bezüglich  des  Fürsten
Bismarck  ständen  fest.  Noch  am  nämlichen  Kbend  erschien  im
Reichskanzlerpalais  der  Kabinettsrat  von  Lucanus  mit  einer
amtlichen  Kufforderung,  der  Fürst  solle  sein  Rbschiedsgesuch
einreichen.  Fürst  Bismarck  erwiderte,  er  sei  bereit,  seine
schlichte  Kbsetzung  sofort  zu  unterzeichnen;  zu  einem  Kbschiedsgesuche
  aber,  welches  das  letzte  amtliche  Schriftstück  eines
um  die  Geschichte  Deutschlands  und  Dreußens  einigermaßen
verdienten  Ministers  darstelle,  bedürfe  er  längerer  Seit.  Das
sei  er  sich  und  der  Geschichte  schuldig,  die  einst  wissen  solle,
warum  er  seine  Entlassung  erhalten  habe.  Km  nächsten  Tage,
dem  18.  März,  entwarf  der  Fürst  sein  Entlassungsgesuch.
Am  20.  März  genehmigte  es  Naiser  Wilhelm  II.  unter  Derleihung
  des  Titels  „Hherzog  von  Lauenburg"  und  Ernennung
zum  Generalobersten  der  Kavallerie  mit  dem  Range  eines
Generalfeldmarschalls.  Bismarck  erbat  in  seinem  Kntwortschreiben
  die  Erlaubnis,  „in  Sukunft  den  Uamen  und  TCitel
zu  führen,  den  er  bisher  getragen  habe“".  Am  nämlichen
Tage  ernannte  der  Kaiser  den  General  der  Infanterie  von
Caprivi  zum  Reichskanzler  und  Dräsidenten  des  preußischen
Staatsministeriums.

Das  Entlassungsgesuch  des  Hürsten  Bismarck.

Km  31.  Juli  1898,  einen  Tag  nach  Bismarcks  Tode,  von
Moritz  Busch  im  Berliner  „TLokalanzeiger“  veräöffentlicht.  Das
Gesuch  hebt  namentlich  hervor:  die  Kabinettsorder  von  1852  und
die  Folgen  ihrer  Kufhebung  und  das  Derhältnis  zu  Rußland.,

Berlin,  18.  März  1890.

Bei  meinem  ehrfurchtsvollen  Dortrage  vom  15.  d.  M.
haben  Euere  Majestät  mir  befohlen,  den  Order-Entwurf
vorzulegen,  durch  welchen  die  Kllerhöchste  Order  vom  8.  September
  1852,  welche  die  Stellung  eines  Ministerpräsidenten
seinen  Kollegen  gegenüber  seither  regelte,  außer  Geltung
gesetzt  werden  soll.  Ich  gestatte  mir  über  die  Genesis  und
Bedeutung  dieser  Order  nachstehende  alleruntertänigste  Darlegung.


Für  die  Stellung  eines  „Hräsidenten  des  Staatsministeriums“
  war  zur  Seit  des  absoluten  Uönigtums  kein  Bedürfnis
  vorhanden,  und  es  wurde  zuerst  auf  dem  geeinigten

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