Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr.  39.

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C.  Aufwendungen  des  bisherigen  Eigentümers.)

1.55)  Befinden  sich  auf  dem  Grundstück  zur
Zeit  der  Veräußerung  Bauten,  Neubauten
  oder  sonstige  dauernde  besondere
Verbesserungen,  die  der  bisherige  Eigentümer
  oder  dessen  Eltern  (Voreltern,
Erblasser)  während  ihrer  Besitzzeit
vorgenommen  haben  (8  14  Ziffer  3)7

2.  Welche  Aufwendungen  haben  der  bisherige
  Eigentümer  oder  dessen  Eltern
(Voreltern,  Erblasser),  für  diese  Bauten
und  Verbesserungen  gemacht?

Für  jeden  Bau  und  jede  sonstige
Verbesserung  ist  der  Betrag  der  Aufwendung
  und  der  Zeitpunkt,  in
welchem  sie  gemacht  ist,  anzugeben
(bei  Bauten  und  Umbauten  der  Zeitpunkt
  der  behördlichen  Gebrauchsabnahme
  und,  soweit  eine  solche
nicht  besteht,  der  Zeitpunkt  der  gebrauchsfertigen
  Herstellung).  Die
Belege  sind  tunlichst  beizufügen.

Hierunter  sind  nicht  anzuführen:

a)  zur  Wiederherstellung  von  Baulichkeiten
  verwandte  Beträge  aus  Versicherungen,
  falls  die  wiederherge-*)

  Aufwendungen,  die  vor  dem  1.  Januar  1885

liegen,  find  auch  dann  nicht  anzugeben,  wenn  der  Erwerb

vor  dem  1.  Januar  1885  stattgefunden  hat.

Bei  der  Veräußerung  eines  Teilgrundstücks  sind
nur  die  Aufwendungen  anzugeben,  welche  auf  das  Teilgrundstück
  entfallen.

sbo)  Beim  Übergange  des  Bergwerkseigentums  sind  hier
insbesondere  die  bergmännischen  Versuchs=  und  Ausrichtungsarbeiten
  aufzuführen.

 

J.

a)  1½  Jalre  18993  habe  ich  das  Wirtschalsgebaude
  darch  Anban  eies
Stalles  vergrossert.

5)  Im  Jare  1900  LHabe  ich  ür  rund
ha  Wiesen  eine  Bedsserungsanlage
ausgefu  lirt.

c)  Im  Jakre  1902  ist  eine  2  Morgen
grosse  Fläche  ertfraplosen  Odlandes
in  Ackerboden  umgemondedt  2corden.

4)  I  Jahre  7909  ist  das  con  mir  mileriworbene
  Wohnhaus  durch  Brand
kesleise  zerstorf  und  im  gleichen  Jahre
iwiederlergestellt  worden.

a)  Die  Ausivendungen  fur  den  Anbau  des
Stalles  im  JIahre  1896  beliesen  sich
nach  Abaug  der  Auslagen  fuür  Zubehör

von  100  X  an  4200—
5)  De  Beipdsserangsanlage  gostefe
71  500  .

c)  Die  Kosten  der  Ferbesserung  des
frũheren  OÖdlandes  beflrugen  850  .
A)  Die  NKosten  /zr  die  Wiederhersiellung
des  m  Jahre  190°  darch  Brand  beschddipten
  Gebdudes  beiragen  gach
45½9  der  erkalfenen  Frandentschaddiqunq
  von  4  000  M  noch  1260  Al.
ie  Abrechnung  mif  der  Bauunte—
nehmern  soibie  die  Ouiftungen  zber  die
weiteren  Zahlungen  sind  beigefugt.
Per  Wert  des  aus  memem  Walde  sum
Anban  des  Sfalles  enfzommenen  Kolges
befräh!  500  .

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