Nr. 39.
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C. Aufwendungen des bisherigen Eigentümers.)
1.55) Befinden sich auf dem Grundstück zur
Zeit der Veräußerung Bauten, Neubauten
oder sonstige dauernde besondere
Verbesserungen, die der bisherige Eigentümer
oder dessen Eltern (Voreltern,
Erblasser) während ihrer Besitzzeit
vorgenommen haben (8 14 Ziffer 3)7
2. Welche Aufwendungen haben der bisherige
Eigentümer oder dessen Eltern
(Voreltern, Erblasser), für diese Bauten
und Verbesserungen gemacht?
Für jeden Bau und jede sonstige
Verbesserung ist der Betrag der Aufwendung
und der Zeitpunkt, in
welchem sie gemacht ist, anzugeben
(bei Bauten und Umbauten der Zeitpunkt
der behördlichen Gebrauchsabnahme
und, soweit eine solche
nicht besteht, der Zeitpunkt der gebrauchsfertigen
Herstellung). Die
Belege sind tunlichst beizufügen.
Hierunter sind nicht anzuführen:
a) zur Wiederherstellung von Baulichkeiten
verwandte Beträge aus Versicherungen,
falls die wiederherge-*)
Aufwendungen, die vor dem 1. Januar 1885
liegen, find auch dann nicht anzugeben, wenn der Erwerb
vor dem 1. Januar 1885 stattgefunden hat.
Bei der Veräußerung eines Teilgrundstücks sind
nur die Aufwendungen anzugeben, welche auf das Teilgrundstück
entfallen.
sbo) Beim Übergange des Bergwerkseigentums sind hier
insbesondere die bergmännischen Versuchs= und Ausrichtungsarbeiten
aufzuführen.
J.
a) 1½ Jalre 18993 habe ich das Wirtschalsgebaude
darch Anban eies
Stalles vergrossert.
5) Im Jare 1900 LHabe ich ür rund
ha Wiesen eine Bedsserungsanlage
ausgefu lirt.
c) Im Jakre 1902 ist eine 2 Morgen
grosse Fläche ertfraplosen Odlandes
in Ackerboden umgemondedt 2corden.
4) I Jahre 7909 ist das con mir mileriworbene
Wohnhaus durch Brand
kesleise zerstorf und im gleichen Jahre
iwiederlergestellt worden.
a) Die Ausivendungen fur den Anbau des
Stalles im JIahre 1896 beliesen sich
nach Abaug der Auslagen fuür Zubehör
von 100 X an 4200—
5) De Beipdsserangsanlage gostefe
71 500 .
c) Die Kosten der Ferbesserung des
frũheren OÖdlandes beflrugen 850 .
A) Die NKosten /zr die Wiederhersiellung
des m Jahre 190° darch Brand beschddipten
Gebdudes beiragen gach
45½9 der erkalfenen Frandentschaddiqunq
von 4 000 M noch 1260 Al.
ie Abrechnung mif der Bauunte—
nehmern soibie die Ouiftungen zber die
weiteren Zahlungen sind beigefugt.
Per Wert des aus memem Walde sum
Anban des Sfalles enfzommenen Kolges
befräh! 500 .
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