Full text : Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reiches. (1906)

Das  allgemeine  und  gleiche  Wahlrecht.  85

Sonderinteressen  einzelner  Stände  und  Berufe  in  dem  Gesamtinteresse
  der  Nation  ihre  Ausgleichung  finden.  Wenn  man
dem  allgemeinen  Wahlrecht  vorwirft,  daß  in  ihm  dem  Gebildeten
  wie  dem  Ungebildeten  ein  gleichmäßiger  Anteil  an  der
Bildung  der  Volksvertretung  eingeräumt  werde,  so  übersieht  man
meines  Erachtens,  daß  auch  die  umfassendsten  Kenntnisse  und
die  größte  Verstandsbildung  keine  Gewähr  dafür  bieten,  daß
sie  nicht  in  den  Dienst  von  Sonderinteressen  gestellt  werden
und  dann  um  so  verderblicher  wirken.  Das  Repräsentativsystem
  birgt  unleugbar  die  Gefahr  in  sich,  daß  es  zu  einer
Klassenherrschaft  in  dem  Parlamente  führt.  Kein  Wahlsystem
vermag  für  sich  allein  dieser  Gefahr  vorzubeugen.  Aber  sie
wird  vermindert,  wenn  das  Wahlrecht  allen  Parteien  und  allen
Bestrebungen  die  rechtliche  Möglichkeit  gibt,  sich  nach  dem  Maße
ihrer  Kräfte  geltend  zu  machen.

Sicherlich  ist  das  allgemeine  und  gleiche  Wahlrecht  nicht,
wie  es  in  den  romanischen  Ländern  vielfach  aufgefaßt  wird,  ein
angeborenes  Menschenrecht,  es  ist  vielmehr  ein  vom  Staat  verliehenes
  öffentliches  Recht,  das  seiner  Idee  nach  eine  öffentliche
Pflicht  ist,  und  das  dem  Wähler  verliehen  ist  nicht  um  seine
persönlichen  Interessen  zu  fördern,  sondern  um  im  Interesse
des  Staates  und  der  Gesamtheit  tätig  zu  werden.

Weit  verbreitet  ist  die  Ansicht,  daß  die  Sicherheit  und
Fortbildung  des  Staates  nur  gesichert  seien,  wenn  diejenigen,
die  den  Besitz  vertreten,  auch  das  Übergewicht  im  Staate  haben.
Sonst  werde  der  Staat  zu  einer  Unruhe  der  Entwicklung  verurteilt,
  die  zu  Diktatur  und  Gewaltherrschaft  führe.  Gewiß
können  sich,  wie  Fürst  Bismarck  in  den  Gedanken  und  Erinnerungen
  sagt,  schwere  Massen,  zu  denen  große  Nationen  in
ihrem  Leben  und  ihrer  Entwicklung  gehören,  nur  mit  Vorsicht
bewegen,  da  die  Bahnen,  in  denen  sie  einer  unbekannten  Zukunft
  entgegenlaufen,  nicht  geglättete  Eisenschienen  haben.  Gewiß
kann  jedes  große  staatliche  Gemeinwesen  des  vorsichtigen  und
hemmenden  Einflusses  der  Besitzenden  und  Gebildeten  nicht  entbehren,
  ohne  Gefahr  zu  laufen  in  eine  den  Staatswagen  zerbrechende
  Geschwindigkeit  zu  geraten.  Aber  in  einer  Zeit,  wie
der  gegenwärtigen,  in  der  die  arbeitenden  Klassen  zu  dem  Bewußtsein
  des  sozialen  Wertes  ihrer  Arbeit  und  damit  auch
ihrer  Macht  gelangt  sind,  gehört  es  zu  den  wichtigsten  Aufgaben
  des  Staates,  das  Recht  dahin  umzugestalten,  daß  den