Das allgemeine und gleiche Wahlrecht. 85
Sonderinteressen einzelner Stände und Berufe in dem Gesamtinteresse
der Nation ihre Ausgleichung finden. Wenn man
dem allgemeinen Wahlrecht vorwirft, daß in ihm dem Gebildeten
wie dem Ungebildeten ein gleichmäßiger Anteil an der
Bildung der Volksvertretung eingeräumt werde, so übersieht man
meines Erachtens, daß auch die umfassendsten Kenntnisse und
die größte Verstandsbildung keine Gewähr dafür bieten, daß
sie nicht in den Dienst von Sonderinteressen gestellt werden
und dann um so verderblicher wirken. Das Repräsentativsystem
birgt unleugbar die Gefahr in sich, daß es zu einer
Klassenherrschaft in dem Parlamente führt. Kein Wahlsystem
vermag für sich allein dieser Gefahr vorzubeugen. Aber sie
wird vermindert, wenn das Wahlrecht allen Parteien und allen
Bestrebungen die rechtliche Möglichkeit gibt, sich nach dem Maße
ihrer Kräfte geltend zu machen.
Sicherlich ist das allgemeine und gleiche Wahlrecht nicht,
wie es in den romanischen Ländern vielfach aufgefaßt wird, ein
angeborenes Menschenrecht, es ist vielmehr ein vom Staat verliehenes
öffentliches Recht, das seiner Idee nach eine öffentliche
Pflicht ist, und das dem Wähler verliehen ist nicht um seine
persönlichen Interessen zu fördern, sondern um im Interesse
des Staates und der Gesamtheit tätig zu werden.
Weit verbreitet ist die Ansicht, daß die Sicherheit und
Fortbildung des Staates nur gesichert seien, wenn diejenigen,
die den Besitz vertreten, auch das Übergewicht im Staate haben.
Sonst werde der Staat zu einer Unruhe der Entwicklung verurteilt,
die zu Diktatur und Gewaltherrschaft führe. Gewiß
können sich, wie Fürst Bismarck in den Gedanken und Erinnerungen
sagt, schwere Massen, zu denen große Nationen in
ihrem Leben und ihrer Entwicklung gehören, nur mit Vorsicht
bewegen, da die Bahnen, in denen sie einer unbekannten Zukunft
entgegenlaufen, nicht geglättete Eisenschienen haben. Gewiß
kann jedes große staatliche Gemeinwesen des vorsichtigen und
hemmenden Einflusses der Besitzenden und Gebildeten nicht entbehren,
ohne Gefahr zu laufen in eine den Staatswagen zerbrechende
Geschwindigkeit zu geraten. Aber in einer Zeit, wie
der gegenwärtigen, in der die arbeitenden Klassen zu dem Bewußtsein
des sozialen Wertes ihrer Arbeit und damit auch
ihrer Macht gelangt sind, gehört es zu den wichtigsten Aufgaben
des Staates, das Recht dahin umzugestalten, daß den