Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfzehnter Band. (15)

58

der  Schweiz,  zu  denen  auch  noch  der  Canton  Glarus  gehoͤrt,
  und  diese  heißen  deßhalb  auch  demokrgtische  Cantons.
  Es  ist  naͤmlich  der  Gang  der  Dinge  oder  die  Organisation
  des  gesellschaftlichen  Corps  hier  folgende:

Alle  Jahre  ist  in  jedem  dieser  Cantone  auf  eine  bestimmte
Zeit,  an  einem  gewissen  Ort,  meist  auf  offnem  Felde,  unter
  freiem  Himmel,  eine  General-Versammlung  aller  Mannspersonen,
  welche  16  Jahre  (in  Uri  allein,  aller,  welche
das  14te  Jahr)  zurückgelegt  haben,  und  der  Hergang  bei
dieser  Versammlung,  bei  welcher  alle  mit  Seitengewehr  erscheinen,
  ist  —  um  an  Uri,  wo  die  Sache  am  ordnungsmaͤßigsten
  hergeht,  wo  gewoͤhnlich  das  wenigste  Geschrei  ist,
die  Probe  einer  solchen  Versammlung  zu  geben  —  dieser:
Gewoͤhnlich  am  ersten  Sonntage  im  Mai  wird  die  Versammlung
  gehalten,  nachdem  in  den  Kirchen  sowohl  als  durch
andere  außerordentliche  Bekauntmachungen  an  die  bevorstehende
  ordentliche  Landes/Gemeine  erinnert  worden  ist;  der
Ort  derselben  ist  Bezlingen,  eine  halbe  Stunde  ob  Altdorf.
An  dem  bestimmten  Tage  verfügen  sich  der  regierende  Land-Amman,
  die  Landeshäupter  und  Räthe  von  Altdorf  in  Ceremonie,
  von  den  Standes-Bedienten  begleitet,  zu  Pferd
nach  Bezlingen;  das  Wolk  aber  zieht  zu  Fuß  herbei,  meist
mit  Musik.  Auf  dem  Mlatze,  wo  die  Versammlung  gehalten
  wird,  ist  ein  zum  Sitzen  eingerichteter  Ring  gemacht,
für  die  Landeshäupter,  Räthe  und  Weltgeistliche  (wenn  letztere
  der  Landes-Gemeine  beiwohnen  wollen).  Um  diesen
Ring  herum  stehen  die  Landleute,  Ihrer  fast  4000;  gesunde,
starke,  wohlgebildete  Menschen.  Im  Ring  aber  sieht  ein
Tisch,  worauf  der  Land-Ammann  ein  Kästchen  setzen  läßt,
worin  die  Landes-Siegel,  die  Land-Bücher,  die  Schlüfsel
zu  den  Standes-Archiven,  Schatzkammer  u.  dgl.  aufbewahrt