Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

1167 
useh- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 72. 
München, den 19. November 1912. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 4. November 1912 über die Anderung der Landwehrbezirkseinteilung. — Bekannt-= 
machung vom 7 November 1912, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekanntmachung vom 13. November 1912 der Lehranstalten, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
  
—.l — 
–. — 
  
  
  
  
St Md J. Nr. 333 a/15. 
Kr M. Nr. 24921. 
  
Bekanntmachung über die Anderung der Landwehrbezirkseinteilung. 
fl. Staatsministerium des Innern und fK. Kriegsministerium. 
Mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1912 ab sind in München und in Nürnberg 
Landwehr-Inspektionen errichtet worden. 
Die Landwehr-Inspektion München ist der 1. Division, die Landwehr-Inspektion Nürn- 
berg der 5. Diorision unterstellt worden. 
Die Landwehr-Inspektionen übernehmen für ihre Bezirke in sämtlichen Ersatzangelegen- 
heiten und in den Angelegenheiten der Personen des Beurlaubtenstandes und der Bezirks- 
kommandos die Dienstobliegenheiten einer Infanterie-Brigade. 
197
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.