Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 72. 1169 
Nr. 7029a 10. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
##-Staatsministerium des Innern. 
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. wurde die Genehmigung 
erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den 
Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 . eingeteilte 
Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: 
2: 000 000 & 4% ige, vom Tage der Ausgabe in längstens 50 Jahren im Wege der 
Kündigung mit mindestens dreimonatlicher Frist oder durch freihändigen Rückkauf einzulösende 
Kommunalobligationen. 
München, den 7. November 1912. 
J. A. 
Oberregierungsrat v. Grundherr. 
  
  
St Md J. Nr. 329a 19. 
Kr Min. Nr. 25711. 
  
Bekanntmachung der Lehranstalten, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
fl. Staatsministerium des Innern und 4. Kriegsministerium. 
Gemäß § 90 Ziff. 3 der Wehrordnung für das Königreich Bayern wird nachstehend 
aus dem Anhange zu Nr. 43/1912 des Zentralblatts für das Deutsche Reich das Gesamt- 
verzeichnis der Lehranstalten zur Kenntnis gebracht, die zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
München, den 13. November 1912. 
J. A. 
Frhr. v. Kreß. Ministerialrat Hrand. 
197“
	        
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