Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

1212 
  
  
  
  
  
  
  
Einfache Bezeichnung Ob 
der Stellen, die 8 etats- 
. Zahl un mäßig 
Austellungs- unmittelbar der Regel welchem im . 
. der Teile Sinne Einkommen der Stelle 
behörde zu Wege des vor-= des § 10 
beseten Aufrückens Stellen,or- der 
sind zuu erreichen behalten 
sind IH. 
1. s2 3. 4. 5. 6. 7. 6 
Mittlere und 
Stadtmagistrat N. — Offizianten 4 zur ja 1800 .A mit 3jährigen Vor- 
Hälfte rückungen von je 300 —. 
bis 3600 A 
» Assistenten — 6 zur ja 1200 MA mit 3 jährigen Vor- 
Hälfte rückungen zu je 150 4 bis 
« zum Höchstgehalt von 
2100 A 
» — Polizei- 2 zur ja 1500 “ und freie Wohnung 
wachtmeister Hälfte im Anschlag von 200 mit 
3jährigen Vorrückungen zu 
je 150.& bis 1900.4 
Anter- 
Stadtmagistrat N. Schutz- — 18 zur ja 1080 .∆ und freie Wohnung 
männer Hälfte im Anschlag von 180 4, 
Vorrückung in 3 jährigen Zu- 
lagen bis 1880.4 
» Haus- — 2 zu zwei ja 1200 .& und freie Wohnung 
meister Drittel im Anschlag von 200 .X ohne 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Vorrückung
	        
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