Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

  
  
  
  
  
  
Nr. 74. 1213 
Der Die Anjstellung 
erfolgt über 
Anforderungen, Anstellung ) auf nleetn snn über 
die an den geht eine b) auf Kündigung die Bedingungen 
Probe- mit einer Frist des Bemerkungen 
Bewerber gestel dienstzet von .—.Mo./Aufrickens im 
werden voraus .) auf jederzeiti. höhere Stellen 
von gen Widerruf 
· 8. I 1o0. ""11. - 12. 
Kanzleibeamte. 
Einjährige zufriedenstellende 
Verwendung im Kanzlei- 
dienste einer Verwaltungs- 
oder Militärbehörde, gute 
Handschrift, Gewandtheit im 
Verkehr mit dem Publikum 
beamte. 
Nichtüberschreitung des 
38. Lebensjahres, starker ge- 
sunder Körperbau, gute na- 
türliche Anlagen, Gewandt- 
heit im Lesen, Schreiben und 
Rechnen 
Nichtüberschreitung des 
38. Lebensjahres, verheiratet 
  
  
6 Monaten 
6 Monaten 
3 Monaten 
  
  
auf Lebenszeit 
auf Lebenszeit 
auf 6 monatliche 
Kündigung 
  
  
Bestehen der 
Prüfung für den 
mittleren Staats- 
und Gemeinde- 
verwaltungsdienst, 
Befähigung 
Befähigung 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.