Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Nr. 3078/11. 
Bekanntmachung,'Eingemeindung von Lechhausen und Hochzoll nach Augsburg betreffend. 
##. Staatsministerium des Innern. 
Im MNamen Seiner Mazjestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Ludwig, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben allergnädigst zu verfügen geruht, daß die Gemeinden Lechhausen und 
Hochzoll mit Wirkung vom 1. Januar 1913 vom Bezirksamt, Amtsgericht und Rentamte 
Friedberg abgetrennt und dem Distriktsverwaltungsbezirke der Stadt Augsburg sowie dem 
Amtsgericht Augsburg und dem Rentamt Augsburg I zugeteilt werden. 
Im Anschlusse hieran wird auf Grund der rechtsrheinischen Gemeindeordnung Art. 4 
Abs. II im Einverständnis mit den übrigen beteiligten Staatsministerien mit Wirkung vom 
1. Januar 1913 an die Einverleibung der Gemeinden Lechhausen und Hochzoll in die 
Stadtgemeinde Augsburg genehmigt. 
München, den 16. Dezember 1912. 
Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen. 
  
Nr. 4078 o 95. 
Bekanntmachung über den Schutz des Apollofalters. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Auf Grund des Art. 22b Abs. 2 des Polizeistrafgesetzbuchs wird die folgende ober- 
polizeiliche Vorschrift zum Schutze des Apollofalters erlassen: 
Das Fangen des Apollofalters (Parnassius Apollo) und das Sammeln 
von Raupen dieses Schmetterlings ist verboten. Ausnahmen hievon können die 
Distriktsverwaltungsbehörden zu wissenschaftlichen Zwecken durch einen Erlaubnis- 
schein je für das laufende Kalenderjahr bewilligen. Die Sammler haben diesen 
Schein bei sich zu führen. 
Wer diese Vorschriften übertritt, wird an Geld bis zu 150 —X oder mit 
Haft bestraft.
	        
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