Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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erhebt, in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnisse steht, was nach den früheren Erörterungen 
hier der Fall ist. 
Es war daher zu erkennen, daß der Rechtsweg nicht zulässig ist. 
So geurteilt und verkündet in der öffentlichen Sitzung des Gerichtshofs für Kompetenz- 
konflikte vom 26. Juni 1912, an der teilnahmen der Präsident Dr. von Haiß und die 
Räte Dr. Cohen, Reger, Hofmann, Loibl, Dr. Schierlinger, Dieterich, der 
Generalstaatsanwalt von Höchtlen und als Gerichtsschreiber der Sekretär des Obersten 
Landesgerichts Zimmermann. 
gez. Dr. von Haiß.
	        
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