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b) Experimentalphysik II. Abteilung (Elektrizität, Magnetismus, Optik) (Arbeits-
zeit 2 Stunden),
I) analdtische Mechanik starrer und deformierbarer Körper (Arbeitszeit 2—3 Stunden),
d) Elemente der theoretischen Physik (Arbeitszeit 2—3 Stunden).
2. Zu diesen schriftlichen Arbeiten der drei Gruppen kommt ein deutscher Aufsatz über
ein allgemeines, dem Gedankenkreise der Kandidaten entnommenes Thema als Nachweis der
allgemeinen Bildung, wobei drei, verschiedenen Gebieten entnommene Themen zur Wahl zu
stellen sind (Arbeitszeit 4 Stunden).
38 79.
Mündliche Prüfung.
1. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Gebiete der Gruppen I (einschließlich
der Grundlagen der Raumlehre), II (einschließlich der Grundlagen der Zahlenlehre) und
III (einschließlich der Grundlagen der Chemie)g.
2. Bei der mündlichen Prüfung ist dem Kandidaten Gelegenheit zu geben auf einem
von ihm selbst gewählten Sondergebiete der Mathematik oder Physik eingehendere Kenntnisse
nachzuweisen.
3. Auf die mündliche Prüfung eines Kandidaten sind in der I. und II. Gruppe
je 40, in der III. 50 Minuten zu verwenden.
§ 80.
Für die mündliche Prüfung in jeder Gruppe wird eine einzige Note gegeben. Bei
der Ermittlung der Gruppennoten werden die Noten aus den Gegenständen der schriftlichen
Prüfung je einfach, die Note der mündlichen Prüfung doppelt gerechnet. Zur Feststellung
der Hauptnote werden die Noten der drei Prüfungsgruppen gleichmäßig bewertet.
II. 2. Abschnitt.
§ 81.
Der Kandidat hat
1. eine pädagogische oder eine methodisch-didaktische häusliche Arbeit vorzulegen;
2. je eine Lehrprobe von der Dauer einer Unterrichtsstunde aus einem Gebiete der
Mathematik und der Physik abzuhalten, wobei ihm Gelegenheit gegeben werden
soll seine Fertigkeit im Experimentieren und im Skizzieren an der Schultafel zu
zeigen und eine physikalische Schülerübung zu leiten. Die Themen sind einen
Tag vorher zu stellen;