Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Tage  die  Lleutenante  v.  Wagner  der  Artillerie,  und  Wundt  des  ersten  Infanterie-Regiments
  zu  dem  General-Quartiermeisterstab  versetzt,  so  wie

den  Lieutenant  im  vierten  Reiter-Regiment,  Cusae  Smitb,  auf  sein  Ansuchen  eben
diefem  Regiment  aggtegirt,  auch  folgende  Zoglinge  der  K.  Offiziers--Bildungs-  Anstalt  zu
Lieutenanten  in  den  beigesetzten  Regimentern  befoͤrdert:

Wundt  im  siebenten  Infanterie-Regiment,
v.  Faber  du  faur  dem  vierten  Reiter-Regiment  aggregirt,
v.  Dillen  in  der  Artillerie,
Graf  v.  Pückler  im  fünften  Infanterie-Regiment,
Schäffer  im  vierten  Infanterie-Regiment,
Carl  Wilhelm  v.  König  dem  ersten  Rester-Regiment  aggregirt
v.  Soden  im  fünften  Infanterie-Regiment,  und
den  aggregirten  Rittmeister  Grafen  v.  Normann-Ehrenfels  des  ersten  Reiter-Regiments
  wegen  andauernder  körperlicher  Leiden  in  den  Ruhestand  versetzt;  sodann  wurde
auf  die  erledigte  Revierförstersstelle  zu  Zwiefalten  der  Nevierfürster  v.  Muschgay
zu  Laupheim  versetzt,  und

zum  Revierförher  in  Laupheim  der  Forstamts-Assistent  Glaiber  zu  Comburg  gnädigst
ernannt,  wie  auch

dem  bisherigen  provisorischen  Buchhalter  Schwarz  bei  der  Salinenkasse  zu  Friedrichshall
diese  Buchhaltersstelle  definitiv  gnädigst  übertragen.

Durch  höchste  Entschließung  vom  6.  d.  M.  haben  Seine  Königliche  Majestät
die  erledigte  Stelle  des  zweiten  evangelischen  Helfers  und  zugleich  Lehrers  an  dem  Lyceum
und  der  Realschule  in  Ravensburg  dem  Hospitalpfarrer  Bockshammer  in  Reutlingen,

die  erledigte  Stelle  des  Universttätsamtmanns  dem  Oberamts-Gerichtsaktnar  Stark
in  Ulm,  und

die  bei  der  Regierung  des  Reckürkreises  erledigte  Kanzlei-Asssstentenstelle  dem  Kanzlel-IAslisteuten
  im.  Finanz-Departement,  Dr.  Jäger  von  Stuttgart,  gnädigst  übertragen.

Dürch  höchste  Entschließung  vom  7.  d.  M.  haben  Sich  Seine  Königliche  Majestät
  bewogen  gefunden,  den  Generallleutenant,  Divissons-Kommanvanken  Grafen  v.  Bismark,
  auf  dessen  Ansuchen,  wegen  Nachlaß  seiner  Gesundheit,  in  den  Rubestand  zu  versetzen.