236
Festgesetzter
Kap.Tit. Vortrag Betrag
4 1
VI 1157¼ Lgnuschuß behufs Errichtung unentgeltlicher Abendsprechstunden für
Geschlechtskranke an der dermatologischen Poliklinik hier 250—
58 BZuschuß an den Alkoholgegnerbund in Aschaffenburg 100—
59 Zuschuß an das evangelische Magdalenenheim in Munchen:
a) zu dessen Betriebskosten . . 300—
b) außerordentlicher Bauzuschuß an dasselbe .. 1000—
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung der
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 38
Abs. V d. Armengesetzes in der Fassung der K. Dekla-
ration vom 10. Mai 1902 und zwar:
a) zu drei Vierteilen der Kosten für die Unterbringung von
Geisteskranken und Blöden in Irren- und Blödenanstalten 72 603—
b) zur Hälfte des Aufwandes für allgemeine Armenlasten der
Gemeinden 45 507—
13 Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für die unter-
bringung von Geisteskranken und Blöden in Irren= und
Blödenanstalten nach der K. Deklaration vom 10. Mai 1902 386 447|46
Summe Kap. UVUU/2 969 157|46
VII Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbau.
1 Beiträge zu Distriktsstraßen 240 000—
2 Dergleichen zur Verbesserung der materiellen Verhältnisse
der Distriktstechniker 29 824|68
3 Beiträge zur Berbesserung der materiellen Verhältafsse
der Distriktsstraßenwärter . 4936902
A. Wasserbauten des Kreises.
4 a) Für Uferschutzbauten an öffentlichen Flüssen —
Art. 92 W.-G. — 73 367—
b) Schutzbauten an Privatflüssen mit erbeblicher
Hochwassergefahr — Art. 98 W.-G. — 380 872|—
i
! B. Wasserbauten, welche dem Staat oder den Beteiligten obliegen.
5 a) Hochwasserdammbauten des Staates an öffent-
lichen Flüssen — Art. 94 Abs. 1 W.-G. — 5500—
b) Schutzbauten der Beteiligten an öffentlichen
Flüssen, sowie an Privatflüssen und Bächen –
Art. 94 Abs. 2, 100 u. 101 Abs. 2 W.-G. — . 400846-—
6 Oberleitung der Bauten und Reserve 18 415—
7 Für Uferschutzbauten an der Isar zur Wendung der
Hochwasserschäden vom Jahre 1910 im Forstamt Fall 12 750—
8 Instandhaltungsarbeiten der Beteiligten an Privat-
· flüssen und Bächen und Bildung von Unterhaltungs—
rücklagen, Art. 100 u. 101 Abs. 2 u. 3 des W.-G., #183
der V-WJ. 82 6501—