Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Festgesetzter 
Kap.Tit. Vortrag Betrag 
4 1 
VI 1157¼ Lgnuschuß behufs Errichtung unentgeltlicher Abendsprechstunden für 
Geschlechtskranke an der dermatologischen Poliklinik hier 250— 
58 BZuschuß an den Alkoholgegnerbund in Aschaffenburg 100— 
59 Zuschuß an das evangelische Magdalenenheim in Munchen: 
a) zu dessen Betriebskosten . . 300— 
b) außerordentlicher Bauzuschuß an dasselbe .. 1000— 
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung der 
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 38 
Abs. V d. Armengesetzes in der Fassung der K. Dekla- 
ration vom 10. Mai 1902 und zwar: 
a) zu drei Vierteilen der Kosten für die Unterbringung von 
Geisteskranken und Blöden in Irren- und Blödenanstalten 72 603— 
b) zur Hälfte des Aufwandes für allgemeine Armenlasten der 
Gemeinden 45 507— 
13 Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für die unter- 
bringung von Geisteskranken und Blöden in Irren= und 
Blödenanstalten nach der K. Deklaration vom 10. Mai 1902 386 447|46 
Summe Kap. UVUU/2 969 157|46 
VII Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbau. 
1 Beiträge zu Distriktsstraßen 240 000— 
2 Dergleichen zur Verbesserung der materiellen Verhältnisse 
der Distriktstechniker 29 824|68 
3 Beiträge zur Berbesserung der materiellen Verhältafsse 
der Distriktsstraßenwärter . 4936902 
A. Wasserbauten des Kreises. 
4 a) Für Uferschutzbauten an öffentlichen Flüssen — 
Art. 92 W.-G. — 73 367— 
b) Schutzbauten an Privatflüssen mit erbeblicher 
Hochwassergefahr — Art. 98 W.-G. — 380 872|— 
i 
! B. Wasserbauten, welche dem Staat oder den Beteiligten obliegen. 
5 a) Hochwasserdammbauten des Staates an öffent- 
lichen Flüssen — Art. 94 Abs. 1 W.-G. — 5500— 
b) Schutzbauten der Beteiligten an öffentlichen 
Flüssen, sowie an Privatflüssen und Bächen – 
Art. 94 Abs. 2, 100 u. 101 Abs. 2 W.-G. — . 400846-— 
6 Oberleitung der Bauten und Reserve 18 415— 
7 Für Uferschutzbauten an der Isar zur Wendung der 
Hochwasserschäden vom Jahre 1910 im Forstamt Fall 12 750— 
8 Instandhaltungsarbeiten der Beteiligten an Privat- 
· flüssen und Bächen und Bildung von Unterhaltungs— 
rücklagen, Art. 100 u. 101 Abs. 2 u. 3 des W.-G., #183 
der V-WJ. 82 6501— 
  
  
  
 
	        
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