Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 28. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Niederbayern. 
gesetzter 
Kap. 8 Tit. Vortrag etrag 
4 
IIII1I1O b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: · 
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
Lehrpersonen: 
a) aus Zentralfonds 152 120— 
)a s Kreisfonds: 
1. ordentlicher Zuschu 118 672/— 
2. zur Erhöhung der Pensionen des vor dem 
# Jahre 1896 pensionierten Lehrpersonals 1 332— 
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt be- 
zogenen Dienstalterszulagen aus Zentralfonds 67 264,50 
Cc) zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen 
und zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das an 
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal 4000 — 
dd) zur Unterstützung von Lehrpersonen, die vor dem # 
1. Januar 1904 pensioniert wurden, aus Kreisfonds 1 000 — 
I) Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volksschul- 
lehrer: 
aa) aus Zentralfonds: 
a) ium Allgemeinen 108 246.77 
8) zur Unterstützung der älteren Lehrerrelikten und E 
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 6 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht 
teilnehmende Lehrpersonal 5 700 — 
) für dürftige, dem Unterstützungsalter enwäcfene 
Lehrerwaisen . . 2 000 — 
1 bb) aus Kreisfonds (in bisheriger Weise) 8 200.— 
d) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstützung der Hinter- 
bliebenen der Volksschullehrer und zwar: 
a) ordentlicher Zuschuß . .. 11 000.— 
» 6) auferordenlicche Zuschüsse: 
1. für die vor dem 1. Januar 1896 zu— 
gegangenen Lehrerwitwen. 3 510.— 
2. für die nach dem 1. Jannar 1907 zu- 
gehenden Lehrer-Witwen und -Waisen 5100.— 
3. für die bis Ende des Jahres 1906 zu- 
gegangenen Lehrerwitwen 6 900.— 
e) Beitrag an den Privatverein zur Unterstützung dienstunfähiger I 
SchullehrermNtederbayern.. 1 000 — 
1158 Unterstützung für dürftige Schulamtszöglinge und Schulprateitanten I 
k a) a) für dürftige Schulamtszöglinge 3 000.— 
n 6) für Schulpraktikanten . 1 000|—
	        
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