Nr. 28.
Niederbayern.
Kap.
Tit.
Vortrag
Betrag
—1
A
VI
VII
15
3
Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für die
Unterbringungvon Geisteskranken und Blöden in Irren-
und Ulbdenanstalten nach der K. Deklaration vom
10. Mai 19002 .
6000
Summe Kap. VI: 5143. A
Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbauten.
a) Beiträge zu Distriktsstraßen.
b) Beiträge für wichtige Gemeindewege und Brücken.
Für Ufer= und Hochwasserschutz an öffentlichen Flüssen:
Für gewöhnliche Uferschutzbauten, ferner für die regelmäßig wieder-
kehrenden Forderungen zur Unterhaltung der bestehenden Uferschutz-
bauten an der Donau, Isar, am Inn, Regen und der Ilz (Art. 92
des Wassergesetzes)
Für Verzinsung und Tilgung des bei den eigenen Hilfskaffen auf-
genommenen Anlehens für die gemeinschaftliche Isarkorrektion vom
Jahre 1889 zu ursprünglich 100 000.X als vierundzwanzigste
Rate
Für Verzinsung und Tilgung des im Jahre 1911 genehmigten und
bis 31. Dezember 1943 zurückzuzahlenden Anlehens im Gesamt-
betrage von 445 000 .X zur Gewährung von Beiträgen an die
gemäß Art. 94 des Wassergesetzes vom Staate zu den Kosten von
Hochwasserdammbauten an der Donau und Isar herangezogenen
Beteiligten, ferner zur Durchführung mehrerer Teilkorrektionen der
Rott (Art. 98 W. G.) behufs Verbesserung der Flußverhältnisse!
für 1913: zweite Nate ·
Kreisfondswasserbaureserve
Zuschüsse zur Erbauung und unterhaltung von Hochwasserdämmen
Für Instandsetzung von Privatflüssen miteerheblicher Hoch-
wassergefahr (Art. 98 W. G.) hier der Nott.
Für Sicherungsbauten, die nicht im Anlehen vom Jahre 1911 vor-
gesehen sind, innerhalb der Bezirksämter Passau und Griesbach
Für Instandsetzung sonstiger Privatflüsse (Art. 101 W. G.)
Verbauungen am Seebache und Regulierung des weißen Regens bis
Englmühle, Bezirksamts Kötzting. Als anzusammelnder Unterhal-
tungsfonds sind vorgesehen 13 500 .X7, hievon treffen den Kreis
5 400 .K, hieraus für 1913 als erste Rate
Zuschuß an die Wasserbenützungsgenossenschaft Wiesmühle—Tannen-
bach, Bezirksamts farrkirchen, für Wasserbauten am Tannenbache,
letzte Rate. . .
Zuschuß an die Genossenschaft zur Korrektion des Sulz= und Laub-
baches in den Gemeinden Offenberg und Mariaposching
— ———.§ GGG— êx#-—— —§ § §.."GGG" ——
433 804
60 000
12 000
22 905
6000
25 000
4 095
1 330
1250
2 000
3 300