Full text : Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

106                III.  Verwaltung  des  Deutschen  Reiches.

         f)  das  Kaiserliche  Aufsichtsamt  für  Privatversicherung,
  seit  1901,  mit  einem  Beirat  aus  Sachverständigen
des  Versicherungswesens:  zuständig  sowohl  für  Erteilung  der
Konzessionen,  als  für  Überwachung  der  Versicherungsgesellschaften;

        g)  die  Reichsversicherungsanstalt  für  Privatangestelltenversicherung,
  errichtet  1912  (s.  S.  44);

        h)  das  Statistische  Amt  des  Deutschen  Reiches,
welchem  u.  a.  die  Durchführung  der  Volkszählungen  (s.  S.  94)
obliegt.  Seit  1902  besteht  auch  eine  besondere  „Abteilung  zur
Pflege  der  Arbeiterstatistik“;

       i)  die  Normal-Eichungs-Kommission  (s.  S.  31);

       k)  die  Behörden  für  die  Untersuchung  von  Seeunfällen:
die  Seeämter  als  erste  und  das  Ober-Seeamt  in  Berlin
als  zweite  Instanz;

       1)  das  Kanalamt  (S.  85).

        3.  das  Auswärtige  Amt  des  Deutschen  Reiches
umfaßt  drei.  Abteilungen:  a)  die  politische  für  die  äußeren
politischen  Angelegenheiten,  b)  für  Handelspolitik  und  Konsulatswesen
  (s.  S.  86),  c)  die  Rechtsabteilung.  Über  den  Bundesratsausschuß
  für  die  Auswärtigen  Angelegenheiten  (s.  S.  53);

         4.  das  Reichsmarineamt,  seit  1889  (s.  S.  84),  für
die  Verwaltung  der  Marine;  ihm  untersteht  auch  die  Deutsche
Seewarte  in  Hamburg  mit  ihren  „Sturmwarnungsstellen“
zur  Sicherung  der  Seeschiffahrt  (Wetterberichtel);

       5.  das  Reichseisenbahnamt,  errichtet  1873  (s.  S.  78);

       6.  das  Reichspostamt  seit  1880,  als  Generalpostamt  1876
errichtet  (s.  S.  81);  ihm  untersteht  auch  die  Reichsdruckerei.

       7.  das  Reichsjustizamt,  errichtet  1877  (s.  S.  26);  ihm
untersteht  seit  1917  das  bisher  dem  Reichsamte  des  Innern
unterstellte  Patentamt  als  Anmeldungs=  und  Spruchbehörde
für  Patente  und  Warenzeichen  (s.  S.  34).

       8.  der  Rechnungshof  des  Deutschen  Reiches  (s.  S.  101);

       9.  die  Verwaltung  der  Reichsbank  (s.  S.  33);