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auf seine Freiersreise zu kleiden. Es war der ehrenvolleste
Antrag, der dem Prinzen hätte geschehen können, daß man
ihm die Reichshauptmannstelle gegen die Türken in Ungarn
übertragen wollte, der Vater versagte auch hiezu. seine Einwilligung,
und sobald die Vermählung mit der Anspachischen
Prinzessin in dürftiger Stille vollzogen war, an eine solenne
Hochzeit durfte Christoph gar nicht denken, so schickte ihn
der Vater nach Mômpelgard. Wenn auch nicht die große
Trübsal des Ferdinandeischen Prozesses eingebrochen wäre und
der Vater seiner damals nöthig gehabt hätte, so würde er
ihn schwerlich wieder nach Teutschland gerufen haben.
Unter allen diesen häuslichen Leiden, die für einen Mann
von Empfindung, wie Chrisioph war, die schmerzhaftesten
seyn mußten, blieb der edle Prinz immer sich selbst so vollkommen
gleich, daß ihm nie eine harte Klage gegen seinen
Vater entfiel, daß er selbst in dem Zeitpunkt, da der Vater,
durch den Ferdinandeischen Prozeß gedrungen, die Abtretung
des ganzen Regiments ihm anbot *), eine so unschuldvolle
Kaltblütigkeit gegen das reigendste Anerbieten behielt,
die nur für einen Mann von böllig geprüftem Charakter
möglich war. In seinem ganzen Betragen herrschte eine
Ruhe, die seiner Thätigkeit nie schädlich wurde, und doch
selbst auch in Fällen, wo sonst Eilfertigkeit dem damaligen
Zeitalter gleichsam eigen war, mit der reifesten Bedachtheit
handeln machte. Einem Manne von solchen Fähigkeiten und
Einsichten, als Christoph war, darf man wohl zutrauen,
daß er die Verdorbenheit der Rdmisch-katholischen Kirche, das
Ungereimte mancher ihrer damaligen Lehren und das politischschädliche
ihrer hierarchischen Einrichtungen früh eingese-–
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*) Sattler Gesch. der Herz. III. Th. S. 269.