30
den Wohnort des Floßbesitzers, die untere in Schwarz die gleichen Angaben in Betreff des
Floßführers in lateinischen Schriftzügen von mindestens 0,30 m Höhe und 0,05 m Breite
zu enthalten hat, und zwar auf beiden Seiten der Tafeln.
2. Die Breite der Flöße darf
von Mannheim bis Millingen 63 m
„ Millingen abwärts 407 „
nicht übersteigen.
Die Länge der Flöße wird auf 220 m beschränkt, wobei die Ruder nicht mit ein-
gerechnet werden.
3. An den Längenseiten der Flöße dürfen einzelne Floßteile oder andere für Schiffe,
Brücken usw. hinderliche Gegenstände nicht hervorragen.
4. Bei Wasserständen von 1,0 m bis 0,20 m am Mainzer Pegel ist von Rüdesheim
bis Camp die Breite der Flöße auf 56 m und bei einem Wasserstande unter O,20 m am
Mainzer Pegel für die gleiche Strecke auf 47 m beschränkt.
2. Zemannung, Ausrüstung und Gewicht der Flöße im allgemeinen.
§ 33.
1. Jedes Floß aus weichem Holz muß auf je 500 am seines Flächeninhalts, jedes
Floß aus hartem Holz auf je 250 qm
a) bei einer einfachen Lage mit 1 Mann,
b) „ „ doppelten „ „ 2 „
c) „ „ dreifachen „ „ 3 „
besetzt sein. Bruchteile von 0,50 und darüber sind bei der Berechnung der Mannschaftszahl
nach oben abzurunden, Bruchteile unter 0,50 nicht zu berücksichtigen. Die Wahrschauer
werden nicht mitgezählt.
Als hartes Holz gilt hierbei Eichen-, Buchen-, Ulmen-, Eschen-, Kirschen-, Birnen-
und Apfelholz, als weiches dagegen Pappel-, Erlen-, Fichten-, Tannen-, Kiefern-, Lärchen,
sowie anderes harziges Holz.
2. Ein Floß darf nicht mit weniger als 3 Mann, den Floßführer eingerechnet,
bemannt sein. Im Nahverkehr — weniger als 50 km — genügen für kleinere Flöße
mit einer Fläche bis zu 1000 qm, wenn sie aus weichem Holz bestehen, 2 Mann, den
Führer eingerechnet.
3. Flöße, deren Pflichtbemannung nach Ziffer 1 mehr als 3 Mann beträgt, müssen
mit den in der Beilage bezeichneten Gegenständen ausgerüstet sein.
4. Zur Feststellung des im Floßschein (Artikel 25 der revidierten Rheinschiffahrts-Akte)
anzugebenden Gewichts der Flöße wird das Kubikmeter hartes Holz (vergl. Ziffer 1) gleich