Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 39. 451 
behörde der Kreisregierung über den Verlauf des ganzen Geschäfts sofort Bericht zu 
erstatten und eine Übersicht nach Anlage K beizufügen. Aulage 
Die Kreisregierungen stellen diese Übersichten nach Verwaltungsbezirken zusammen und 
legen sie nebst entsprechendem Berichte dem Staatsministerium des Innern vor. 
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§ 31. 
Die Kreisregierungen und Distriktsverwaltungsbehörden haben die nachstehend aufge- 
führten Druckformulare für Rechnung des Militäretats — und zwar die unter d bis 1 
genannten durch die Lithographische Offizin des Kriegsministeriums — aufertigen zu lassen 
und im Frieden in genügender Zahl bereit zu halten. 
àa) Auszüge aus den Verteilungsplänen für die Vorstände der Gemeindeverwaltungen 
E 13), 
b) Befehle für die Vorstände der Gemeindeverwaltungen (§ 17), 
c) Benachrichtigung an die Schätzer und Tierärzte (§ 17), 
d) Vorführungslisten (Anlage A), 
di1) Verzeichnis der seit der letzten Musterung in Zugang gekommenen Pferde (Anlage Al), 
e) Bestimmungstäfelchen (Anlage B), 
f)Pferde-Nationale (Anlage E), 
g) Eidesformulare (Anlage F und FI), 
h) Fahrzeugverzeichnisse (Anlage B), 
i) Anerkenntnisse (Anlage J), 
k) Ubersichten über das Aushebungsgeschäft (Anlage K), 
1) Liquidationsformulare über abgenommene Pferde und Fahrzeuge. 
Die Liquidationen über die Beschaffungskosten der Formulare sind von den Kreis- 
regierungen gesammelt an die Intendanturen zur Anweisung zu übersenden. 
Für Bereithaltung der Marschrouten und Militär-Fahrscheine, sowie der den Trans- 
portführern zu behändigenden Quittungsformulare über Naturalverpflegung, Vorspann und 
Fourage, Quartierbescheinigungen, ferner für Beschaffung und Bereithaltung von Reserve 
an Koppelzeug, Pferdemaßen, Mähnentafeln und Pferde Brenneisen sorgt die Militärbehörde. 
8 32. 
Erscheint für einzelne Truppenteile eine besonders schleunige Gestellung von Pferden 
nötig, so vereinbaren die Generalkommandos das Erforderliche mit den Kreisregierungen. 
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