Nr. 39. 461
Anlage C (zu §8 6 und 18).
Gesichtspunkte
für
Auswahl der Mobilmachungepferde.
1. Einteilung in Klassen.
à) Reitpferde I: Frische, gute Gänge, möglichst bereits geritten; bestimmt für Offiziere,
sowie für Kavallerie und Feldartillerie. ·
b) Reitpferde II: Sämtliche übrigen Pferde des Reitschlages; bestimmt für die übrigen
Waffen und Formationen, für Sanitätsoffiziere und Beamte.
c) Zugpferde I: Neben starkem, tiefem Gebäude, frische und geräumige Gänge, bestimmt
für die Feldartillerie, die Infanterie-Munitionskolonnen, die Infanterie-Patronenwagen,
die Korps= und Reserve-Divisions-Telegraphen-Abteilungen, die Funkentelegraphen= und
Fernsprech-Abteilungen, die Feldluftschiffer-Abteilungen und Gaskolonnen, die Kranken-
und Sanitätswagen der Sanitätskompagnien sowie die Sanitätswagen der Feldlazarette
und die Feldpostanstalten.
d) Zugpferde II: Sämtliche übrigen Pferde, die an Arbeit gewöhnt sind und nicht derartige
Fehler (Ziffer 4) zeigen, welche die Gebrauchsfähigkeit in kurzer Zeit in Frage stellen;
bestimmt für die übrigen Truppenfahrzeuge und Trains.
e) Schwere Zugpferde I: Sämtliche rein kaltblütigen Pferde, die Kreuzungsprodukte,
5) „ „ II: die den Charakter des Kaltbluts zeigen und solche zum gleich-
mäßigen Ziehen großer Lasten geeigneten Warmblüter, die infolge ihrer Masse mit
der Kriegsration voraussichtlich nicht zu ernähren sind. Davon sind zu bestimmen:
als Zugpferde für die schwere Artillerie möglichst nicht zu große, kurze und gängige
Kaltblüter (Klasse 1),
der verfügbar bleibende Rest der Klasse 1 für die Formationen der Belagerungs-
artillerie, und zwar für die mittleren Kaliber (6s F. H. und 10 cm K.),
für die Artillerie= und Pionier-Belagerungsformationen, die Festungs-Luftschiffer-
Trupps, die Etappen-Munitionskolonnen sowie für besonders festgesetzte Fuhrpark-
kolonnen die übrigen schweren Pferde (Klasse I1). r
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