Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 39. 463 
Zwanghuf, bei dem die innere Tracht am Vorderhuf stark eingezogen und der 
angrenzende Strahlschenkel völlig verkümmert ist, schließt Brauchbarkeit aus. 
Bockhuf, nicht zu eng und sonst gesund, ist für Zugpferde kein Gebrauchsfehler. 
Hornspalten — mit Ausnahme derjenigen, die von der Krone ausgehend, sich 
bis auf die Weichteile erstrecken — sind in der Regel, namentlich für Zugpferde, 
kein Gebrauchsfehler. 
c) Gallen, an denen das Pferd nicht lahm geht, machen dasselbe nicht unbrauchbar. 
d) Verletzungen, Narben sind meist nur Schönheitsfehler. Auch Pferde mit Spann- 
stricknarben, Verletzungen an den Vordersehnen, sind fast immer brauchbar. 
e) Rücken. Für Reitpferde und Zugpferde 1 soll die Entfernung zwischen der letzten 
Rippe und Hüfte möglichst nicht mehr wie eine Handbreite betragen. Ist der Rücken 
nicht zu tief eingesattelt, so ist das Pferd als Zugpferd II brauchbar. 
k) Gang. Pferde, die an den Vorderfesseln verstellt und knieweit sind, sich aber an 
den Vorderknieen und Fesselköpfen nicht schlagen, sind brauchbar für alle Klassen, 
andernfalls nur bedingt als Reitpferde II und Zugpferde II. 
8) Atem. Reitpferde und Zugpferde I müssen auf Atem gesund sein. 
mh) Rheumatische Pferde sind für den Militärdienst untauglich. 
5. Auswahl. 
Die bei den Vormusterungen zur Vorführung gelangenden Pferde sind größtenteils 
zu ländlichen oder andern schweren Arbeiten benutzt worden. Sie werden vielfach mager, 
schlecht im Haar und in der Pflege vernachlässigt sein. Hierzu kommt auf dem Lande 
schlechte oder gar keine Hufpflege, bezw. minderwertiger Beschlag. Dieses sind jedoch nur 
Außerlichkeiten, die bei späterer guter Pflege bald schwinden; maßgebend für die Beurteilung 
bleibt immer das Gebäude des Pferdes. Tiefgerippte, geschlossene Pferde, selbst wenn sie 
zurzeit überarbeitet sind, werden doch mit Nutzen für Mobilmachungsformationen zu ver- 
wenden sein. 
Bei ländlichen Besitzern werden die Pferde nach der Herbst= und Frühjahrsbestellung 
und nach der Ernte meist in schlechter Verfassung sein. In städtischen Bezirken und wo 
die Pferde vornehmlich auf harten Straßen benutzt werden, gehen sie vielfach klamm auf 
den Hufen (pflastermüde). Bei sonst gutem Huf und wenn der mangelhafte Gang nicht 
eine Folge schlechten Gebäudes ist (steile, kurze Schulter mit schlecht angesetztem Querbein), 
kann hierüber hinweggesehen werden. Tritt das Pferd aber nicht frei aus der Schulter 
heraus, so ist es als Soldatenpferd minderwertig, meist sogar unbrauchbar. 
Im Allgemeinen ist bei der Auswahl der Pferde der Grundsatz zu beachten, daß sie 
dem beabsichtigten Gebrauch möglichst entsprechen müssen, und daß ein unwesentlicher Fehler
	        
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