Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 51. 535 
8 22. 
(1) Nach Prüfung der Anmeldung setzt die Steuerstelle den Abgabebetrag fest und 
zieht ihn ein. 
(2) Bei ausländischen Wertpapieren, in denen der Nennwert in fremder und deutscher 
Währung angegeben ist, wird die Abgabe nach der deutschen Währung berechnet; ist der 
Nennwert nicht in deutscher Währung angegeben, so wird er unter Zugrundelegung der 
fremden Währung, und falls mehrere fremde Währungen angegeben sind, der höchstgültigen 
fremden Währung umgerechnet“.) 
(3) Die Wertpapiere sind erst abzustempeln, nachdem die Abgabe gegen — endgültige 
oder vorläufige — Quittung eingezahlt oder hinterlegt worden ist. Die Hinterlegung 
tritt ein, wenn die Abstempelung der Papiere am Tage der Einzahlung der Steuer nicht 
mehr bewirkt oder beendet werden kann. Die Quittung hat den in § 7 Abs. 2 auf- 
gestellten Erfordernissen zu entsprechen. Die endgültige Quittung ist auf eine Ausfertigung 
der Anmeldung zu schreiben. 
(4) Kann die Abstempelung nicht sofort vorgenommen werden, so ist dem Uberbringer 
die eine Ausfertigung der Anmeldung, mit Empfangsbescheinigung versehen, zurückzugeben. 
(5) Nach der Abstempelung werden dem Anmelder die Wertpapiere gegen Rückgabe 
der Empfangsbescheinigung und der vorläufigen Quittung, welche als Belege bei der 
Steuerstelle verbleiben, und die mit endgültiger Ouittung versehene Ausfertigung der 
Anmeldung ausgehändigt. · 
  
*) Bei den nachstehend bezeichneten fremden Währungen sind bis auf weiteres die dabei bemerkten 
Mittelwerte für die Umrechnung festgesetzt: 
1 Pfund Sterig . — 20,40 M, 
1 Frank, Lira, Peseta (Gold), Lön, finnische Mark — 0,80 „ 
1 österreichischer Gulden (Gold 2,00 %„ 
1 „ „ (Währung . . — 1,70 „ 
1 österreichisch-ungarische Kne ... . 0,6 „ 
1 Gulden holländischer Währngg . . — 1,70, 
1 skandinavische Kroyne . .... ...-1,125,, 
lalterGoldrubel............. ...-3,20» 
1 Rubel .2s16 
1 alter Kreditrubel DMT 7?" 
1 türkischer Piaster . . .—-0,1s» 
1Peso(Gold)..... . . ....-4,oo,, 
1Dollar......... . -4,20,, 
1mexikanischerGolddollar.......... . .-2,10» 
1 alter japanischer Goldyen . -4,20,, 
1japauiichckYen......... -s.)«10,, 
1deutsch-ostafrikanischcoderindischeRnpie........ 1,:z·-,,. 
2. Steuerfest- 
setzung. 
3. Steuer- 
entrichtung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.