Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Di.  zu
wird  angewiesen,  den  umstehend  bezeichneten  Betrag  an  Reichsstempelabgaben-Ermäßigung  in  Höhe
von.....-..-.....  Mark.........  Pfennig,  in  Worten  Mark  Pfennig,  an  de
Antragsteller  gegen  Quittung  zu  zahlen.

,  den  19
Vorstehenden  Betrag  von  Mark  Pifsennig,  in  Worten
Mark  Pfennig,  habe  von  d
zu  gezahlt  erhalten.

„  den  .  .  19