Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 51. 685 
Eingegangen den S. 19 Muster 28. 
Nr. des Anmeldungsbuchs. (Ausführungsbestimmungen 88 124, 
132, 133, 135, 137, 147, 150.) 
(Amtsstempelabdruck) 
  
Anmeldung eines RKraftfahrzeugs 
zum Zwecke der 
Erteilung einer Erlaubniskarte zur Personenbeförderung auf öffentlichen Wegen und Plätzen 
aus Anlaß 
a) der erstmaligen Einstellung eines Kraftfahrzeugs, 
b) des Ersatzes eines Kraftfahrzeugs durch ein anderes, 
c) des Ablaufs der Gültigkeitsdauer einer erteilten Erlaubniskarte, 
d) der Umschreibung einer Erlaubniskarte auf eine andere Person, 
C) der steuerpflichtigen Ingebrauchnahme des Kraftfahrzeugs durch den Mieter usw., 
f) der Ausstellung oder Verlängerung einer Erlaubniskarte für ein ausländisches Kraftfahrzeug 
gemäß § 147, 
g) der Ausstellung einer Erlaubniskarte für ein ausländisches Kraftfahrzeug gemäß § 150. 
Anleitung. 
1. Nicht Zutreffendes ist in dem obigen Vordruck zu streichen. 
u Die Spalten 1 bis 9 umstehend sind vom Anmelder auszufüllen (zu g, soweit § 143 der Ausführungsbestimmungen es 
vorschreibt). 
Z3. Die Anmeldung ist unter der Eintragung in den Spalten 1 bis 9 mit Orts- und Zeitangabe zu versehen und vom 
Anmelder zu unterschreiben. 
1197 
1#0
	        
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