Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr.  51.  685

Eingegangen  den  S.  19  Muster  28.

Nr.  des  Anmeldungsbuchs.  (Ausführungsbestimmungen  88  124,
132,  133,  135,  137,  147,  150.)
(Amtsstempelabdruck)

 

Anmeldung  eines  RKraftfahrzeugs
zum  Zwecke  der

Erteilung  einer  Erlaubniskarte  zur  Personenbeförderung  auf  öffentlichen  Wegen  und  Plätzen

aus  Anlaß

a)  der  erstmaligen  Einstellung  eines  Kraftfahrzeugs,

b)  des  Ersatzes  eines  Kraftfahrzeugs  durch  ein  anderes,

c)  des  Ablaufs  der  Gültigkeitsdauer  einer  erteilten  Erlaubniskarte,

d)  der  Umschreibung  einer  Erlaubniskarte  auf  eine  andere  Person,

C)  der  steuerpflichtigen  Ingebrauchnahme  des  Kraftfahrzeugs  durch  den  Mieter  usw.,

f)  der  Ausstellung  oder  Verlängerung  einer  Erlaubniskarte  für  ein  ausländisches  Kraftfahrzeug
gemäß  §  147,

g)  der  Ausstellung  einer  Erlaubniskarte  für  ein  ausländisches  Kraftfahrzeug  gemäß  §  150.

Anleitung.

1.  Nicht  Zutreffendes  ist  in  dem  obigen  Vordruck  zu  streichen.
u  Die  Spalten  1  bis  9  umstehend  sind  vom  Anmelder  auszufüllen  (zu  g,  soweit  §  143  der  Ausführungsbestimmungen  es
vorschreibt).
Z3.  Die  Anmeldung  ist  unter  der  Eintragung  in  den  Spalten  1  bis  9  mit  Orts-  und  Zeitangabe  zu  versehen  und  vom
Anmelder  zu  unterschreiben.
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