Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr.  51.

719

 

 

Die  Jahresabgabe
ist  eingezahlt  und  gebucht

am

8

im  Einnahme—
buch

unter
Nr.

Die
Abgabe
wird
fällig
im!

Jahre

Die
Mahnung
zur
Zahlung
ist  erfolgt
am

Die  Jahresabgabe
ist  eingezahlt  und  gebucht

am
unter

Nr.

im  Einnahmebuch


mit

—.

 

9

11

12

 

13  14

15

 

Bemerkungen

 

16

 

 

19

übertrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

19

 

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19

 

 

 

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zusammen  .  .  ..