Nr. 51. 727
Bundesstaat:t. Muster 38.
Direktivbehörde: (Ausführungsbestimmungen § 224.)
Bezir:
Ubersicht
über
die nach dem Reichsstempelgesetze der Prüfung in bezug auf die Abgabenentrichtung unterliegenden
Stellen und die Ergebnisse dieser Prüfung für das Rechnungsjahr 19 .
Anleitung.
1. In der übersicht sind alle im Geschäftsbezirke vorhandenen Stellen zu berücksichtigen.
2. Bei solchen Stellen, bei welchen die Prüfung im Berichtsjahr zwar begonnen, aber noch nicht beendet ist. ist
das Ergebnis der Prüfung (Spalte 4 ff.) im nächsten Jahre nachzuweisen. Die Prüfung gilt erst mit der Aufzeichnung
über das Ergebnis als beendet.
3. Sofern in der einen oder anderen Abteilung oder Unterabteilung Eintragungen nicht zu machen sind, ist aus-
drücklich unter der Abteilungsüberschrift zu vermerken, daß Stellen dieser Art im Bezirke nicht vorhanden sind.
4. Stellen, welche unter verschiedene Abteilungen oder Unterabteilungen fallen, sind in jeder besonders zu berücksichtigen.
5. Bei den Eintragungen unter Abteilung G bleiben die Spalten 1 bis 3 unausgefüllt.
6. Spalte 10 dient zur Aufnahme der ohne Gelderhebung vom Soll (Spalte 8) abzusetzenden Beträge. Dahin
gehören insbesondere Beträge, die unbeitreiblich sind oder deren Nachforderung sich als ungerechtfertigt erwiesen hat oder
die von einer übergeordneten Behörde oder vom Bundesrate niedergeschlagen oder erlassen sind sowie solche, welche etwa
beim Übergang einer Stelle in einen anderen Bezirk dahin zu überweisen sind. Die Eintragung ist in Spalte 13 zu erläutern.
7. Die Zahlenangaben sind aufzurechnen; die Aufrechnung ist als richtig zu bescheinigen.
8. Die Übersicht ist am Schlusse unter Angabe des Tages der Aufstellung vom Prüfungsbeamten unterschriftlich
zu vollziehen.