Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

 

seh-  und  Verurdungsurt

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  54.

München,  den  17.  Oktober  1913.
Inhalt:

Bekauntmachung  vom  6.  Oktober  1913,  den  Staatsvertrag  mit  Österreich  zur  Beseitigung  von  Doppelbesteuerungen
  betreffend.

 

 

 

 

Nr.  27341.

Bekanntmachung,  den  Staatsvertrag  mit  Österreich  zur  Beseitigung  von  Doppelbesteuerungen
betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Königlichen  Bauses  und  des  Außbern,
f.  Staatsministerinm  der  Finanzen.

Nachstehend  wird  der  zwischen  der  Königlich  Bayerischen  und  der  Kaiserlich  Königlich
Österreichischen  Regierung  am  3.  Juli  1913  abgeschlossene  Staatsvertrag  zur  Beseitigung
von  Doppelbesteuerungen  samt  Schlußprotokoll  mit  dem  Beifügen  bekannt  gegeben,  daß  die
Auswechslung  der  Ratifikationsurkunden  nach  beiderseitiger  Allerhöchster  Genehmigung  am
3.  Oktober  1913  stattgefunden  hat.

Gleichzeitig  mit  dem  Abschlusse  des  Vertrags  wurden  durch  übereinstimmende  Erklärungen
der  beiderseitigen  Regierungen  und  mit  Wirksamkeit  vom  1.  Januar  1912  folgende  Grundsätze
  über  die  Besteuerung  des  Holzhandels  vereinbart:

Bei  Holzhändlern,  welche  in  Bayern  und  in  Ostterreich  Betriebsstätten  haben,  wird

derjenige  Teil  des  Betriebes,  welcher  in  dem  Exporte  des  unter  Verwendung  der  in  dem
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