seh- und Verurdungsurt
für das
Königreich Bayern.
Nr. 54.
München, den 17. Oktober 1913.
Inhalt:
Bekauntmachung vom 6. Oktober 1913, den Staatsvertrag mit Österreich zur Beseitigung von Doppelbesteuerungen
betreffend.
Nr. 27341.
Bekanntmachung, den Staatsvertrag mit Österreich zur Beseitigung von Doppelbesteuerungen
betreffend.
fl. Staatsministerium des Königlichen Bauses und des Außbern,
f. Staatsministerinm der Finanzen.
Nachstehend wird der zwischen der Königlich Bayerischen und der Kaiserlich Königlich
Österreichischen Regierung am 3. Juli 1913 abgeschlossene Staatsvertrag zur Beseitigung
von Doppelbesteuerungen samt Schlußprotokoll mit dem Beifügen bekannt gegeben, daß die
Auswechslung der Ratifikationsurkunden nach beiderseitiger Allerhöchster Genehmigung am
3. Oktober 1913 stattgefunden hat.
Gleichzeitig mit dem Abschlusse des Vertrags wurden durch übereinstimmende Erklärungen
der beiderseitigen Regierungen und mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1912 folgende Grundsätze
über die Besteuerung des Holzhandels vereinbart:
Bei Holzhändlern, welche in Bayern und in Ostterreich Betriebsstätten haben, wird
derjenige Teil des Betriebes, welcher in dem Exporte des unter Verwendung der in dem
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