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Nr. II.
In den Eingangsbestimmungen.
packung.
Selbstentzündliche Stoffe.
Ziffer 8b und im Abschnitt A. Ver-
Abs. (6) werden die Worte „Gummi, gemahlen (Gummistaub)“ ersetzt durch:
Gummi (Kautschuk) gemahlen, Gummi-(Kautschuk-) staub.
Die Anderungen treten sofort in Kraft.
München, den 4. November 1913.
v. Seidlein.
Erhebung in den Adelsstand.
Im Namen Leiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Lud-
wig, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
den K. Professor und Bildhauer Dr. h. c. Adolf
Ritter von Hildebrand in München mit
Adelsbrief vom 7. Oktober 1913 in den
erblichen Adelsstand des Königreichs mit dem
Prädikate „von“, unter Vorbehalt des bereits
erworbenen persönlichen Rechtes auf den höheren
Adelsgrad (Ritter), zu erheben.
Allerhöchste Bewilligung zur Namens-
änderung.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Lud-
wig, des Königreichs Bayern Verweser,
haben von dem Verzichte des K. Preußischen
Majors a. D. Gottfried Grafen von Pappen-
heim in München auf die standesherrlichen
Rechte und die Mitgliedschaft zum gräflich
Pappenheim'schen Hause Kenntnis zu nehmen
geruht und Sich allergnädigst bewogen ge-
funden, ihm der gestellten Bitte entsprechend
mit Diplom vom 28. September 1913 den
Namen und Titel eines „Grafen von Pappen-
heim-Rothenstein“" inerblicher Weise zu ver-
leihen.
Auszug aus der Adels-Matrikel
des Königreiches.
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt:
am 17. Oktober 1913 der Kaiserliche und
Königliche Osterreichisch-Ungarische Kämmerer
Friedrich Graf von Stadion-Rzyszczewski
in Thannhausen als bayerischer Staatsange-
höriger in erblicher Weise bei der Grafen-Klasse
Lit. S, Fol. 28, Akt Nr. 28700.