Nr. 61.
787
Bezeichnung der Stellen
Angabe,
in welchem Umfange
die nicht ausschließlich
vorbehaltenen Stellen
mit Militäranwärtern
und Inhabern des
Anstellungsscheins
zu besetzen sind
Bezeichnung
der Behörden, an die die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei der die An-
stellung gewünscht wird
Bemerkungen
ß) Korpszahlungsstellen.
Mittlere Beamte.
*Rendanten,
Buchhalter.
Unterbeamte.
Kassendiener.
4. Militärintendauturen.
Mittlere und Kanzleibeamte.
Oberintendantursekretäre und Intendantur-
sekretäre ½),
Oberintendanturregistratoren
danturregistratoren,
Kanzlisten,
Intendanturdiätare für den Sekretariats-
dienst ½/).
und Inten-
Unterbeamte.
Bureaudiener.
5. Milltärgerichtstelle der höheren
erichtsbarkeit.
Mittlere Beamte.
Militärgerichtsschreiber bei den Komman-
dierenden Generalen (Oberkriegsgerichts-
sekretäre),
* Militärgerichtsschreiber bei den Divisionskom-
mandeuren usw. (Kriegsgerichtssekretäre),
Militärgerichtsschreibergehilslen (Militär=
gerichtsassistenten). —
Unterbeamte.
Militärgerichtsboten.
6. Bayer. Militärbevollmächtigter in Berlin.
Mittlere Beamte.
* Geheimer expedierender Sekretär.
Kriegsministerium.
Kriegsministerium.
Kriegsministerium.
Kriegsministerium.
Kriegsministerium.
Kriegsministerium.
Kriegsministerium
1) Soweit sie nicht aus
Zahlmeisteraspiranten
ergänzt werden.
2) Außeretatmäßige
Beamte der Militärver-
waltung.
Für den Fall des Aus-
scheidens aus dem Dienst
infolge Dienstunfähigkeit
wird Anwartschaft auf
Pension in dem nach
§ 1234 Absatz l der Reichs-
versicherungsordnung
und, soweit einschlägig,
nach 8 9 des Versiche-
rungsgesetzes für Ange-
stellte in Betracht kom-
menden Mindestbetrage
gewährleistet. Im übri-
en kann eine Pension
is zur Höhe der durch die
„B. P. V.“ (V. Bl. 1912
Seite 77 lu ff.) bestimmten
Sätze bewilligt werden.
139