Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

808 
(§ 376 der Reichs-Zivilprozeßordnung, § 53 der Reichs-Strafprozeßordnung, § 189 der 
Militärstrafgerichtsordnung, Art. 20 Abs. VI des Gesetzes über den Verwaltungsgerichtshof 
vom 8. August 1878) sind an die Bezirksämter zu richten. Soweit Angelegenheiten rein 
persönlicher oder disziplinärer Art in Frage kommen, haben die Bezirksämter die Ersuchen 
unverzüglich an die Gendarmerie-Abteilung weiterzuleiten; diese hat in derartigen Fällen 
über die Erteilung der Genehmigung zu entscheiden. In allen übrigen Fällen kommt die 
Entscheidung dem Bezirksamte zu. 
II. 
Die Zuständigkeit zur Abgabe der Erklärung, daß die Vernehmung eines Gendarmen 
als Sachverständigen den dienstlichen Interessen Nachteile bereiten würde (§ 408 Abs. II 
der Reichs-Zivilprozeßordnung, § 76 Abs. II der Reichs-Strafprozeßordnung, § 212 Abs. II 
der Militärstrafgerichtsordnung, Art. 20 Abs. VI des Gesetzes über den Verwaltungs- 
gerichtshof), bemißt sich nach den gleichen Grundsätzen. 
München, den 21. November 1913. 
Dr. Frhr. v. Bertling. Dr. Frhr. v. Soden-Fraunnhofen. v. Preunig. v. Seidlein. Dr. v. Anilling. 
J. V. 
Frhr. v. Kreß. Staatsrat Dr. v. Henle. 
Auszug aus der Adels-Matrikei anm 31. Oktober 1913 der K. Professor 
des Königreiches. und Bildhauer Dr. h. c. Adolf Ritter 
von Hildebrand in München in erb- 
licher Weise bei der Adels-Klasse Lit. H, 
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt: Fol. 122, Akt Nr. 30254. 
  
  
Berichtigung von Druckversehen im GVl. Nr. 61 vom 14. November 1913. 
S. 772: Die Klammer „zur Hälfte“ hat die Zeile: „Gerichtsvollzieher 21 4“ freizulassen 
und erst mit der Zeile: „ Gerichtsassistenten bei dem Obersten Landesgericht usw." 
zu beginnen. 
S. 774: In den beiden letzten Zeilen ist bei „Registratoren“ und bei „Bauführer" je 
ein * vorzusetzen. 
S. 789: Unter „12. Militärbauwesen.“ sind die „Obermilitärbauregistratoren und Militär- 
bauregistratoren“ noch in die Klammer: „HKriegsministerium.“ einzubeziehen; die 
Klammer „Intendantur usv.“ hat erst bei „Diätarische Bautechniker (Militär-Bau- 
sekretäranwärter)“ zu beginnen. 
S. 793: Unter „c) Hauptlaboratorium“ hat die Klammer „Kriegsministerium.“ auch die 
Zeile „Außeretatmäßige Meister “ zu umfassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.