Full text : Zwang und Freiheit in der Jugendpflege.

Welche  Aufgaben  fallen  der  freiwilligen  Jugendvereinsarbeit  zu?  135

gewerkschaftlicher  Kampfhähne  heranzuziehen,  die  später  den  Führern
selbst  die  größten  Schwierigkeiten  und  Umstände  machen.  Sondern
es  kann  uns  nur  daran  liegen,  den  jungen  Mann  rechtzeitig  mit
seinen  Berufsinteressen  vertraut  zu  machen,  die  Berufssolidarität  in
ihm  zu  pflegen,  die  Standessolidarität  in  ihm  zu  erziehen,  kurz  und
gut,  aus  ihm  einen  Menschen  zu  machen,  der  im  Rahmen  der  Berufsorganisation
  das  Tüchtigste  leisten  kann.  Von  allen  Verhältnissen,
die  auf  die  Jugend  einwirken,  ist  unstreitig  das  Arbeitsverhältnis  als
dasjenige  zu  nennen,  das  mit  den  stärksten  Eindruck  ausübt.  Der
jugendliche  Lohnarbeiter,  der  meist  schon  mit  vierzehn  Jahren  tätig
sein  muß,  kommt  in  eine  Umgebung,  die  ihn  nach  den  verschiedensten
Richtungen  stark  beeinflußt.  Die  Arbeit  beeinflußt  ihn  körperlich  ganz
außerordentlich.  Die  Umgebung  der  männlichen  Arbeiter,  die  ihn
zur  Arbeit  erziehen,  die  ihn  erst  bilden  sollen,  ein  tüchtiger  Arbeiter
zu  werden,  beeinflußt  den  jungen  Mann  geistig.  Kurz  und  gut,  das
ganze  Arbeitsverhältnis  ist  für  die  Entwicklung  der  Jugend  nach  der
körperlichen  und  nach  der  geistigen  Seite  hin  von  ausschlaggebender
Bedeutung.  Es  ist  eine  bekannte  Tatsache,  daß  der  jugendliche  Arbeiter
  fast  mehr  als  alle  anderen  Stände  früh  zur  Selbständigkeit  und
Frühreife  neigt,  weil  ihm  der  Verdienst,  speziell  auch  jetzt  im  Kriege,
ganz  außerordentliche  Chancen  nach  der  Richtung  hin  bietet.

Es  ist  ja  selbstverständlich,  daß  die  beruflichen  Organisationen  in
fich  die  Aufgabe  empfinden,  auf  die  jugendlichen  Arbeiter  einzuwirken,
  erstens  einmal  schon  aus  dem  natürlichen  Gedanken,  um  sich
selbst  gewissermaßen  den  Nachwuchs  zu  sichern,  aber,  meine  verehrten
Damen  und  Herren,  auch  aus  dem  Grunde,  um  eine  ungebührliche
Ausnutzung  des  jugendlichen  Arbeiters  mödlichst  zu  verhindern  und
vor  allen  Dingen  ihn  auch  so  zur  Arbeit  zu  erziehen,  daß  er  lernt,
seine  eigene  Gesundheit  und  Körperkraft  im  Arbeitsprozesse  zu  schätzen,
und  endlich  drittens,  ihn  berufstüchtig  zu  machen,  zu  einem  Menschen,
der  wirklich  in  der  Industrie  und  im  Gewerbe  dauernd  brauchbar
bleibt.  Das  sind  die  Faktoren,  die  die  Berufsorganisationen  geradezu
dazu  zwingen,  sich  mit  Fragen  der  Jugendpflege  zu  befassen,  und  das
ist,  glaube  ich,  die  treibende  Kraft  gewesen,  die  uns  veranlaßt  hat.
immer  wieder  den  Kampf  aufzunehmen  für  die  Freiheit,  daß  die
Berufsorganisationen  sich  mit  der  Jugend  beschäftigen  können,  daß
sie  junge  Leute  aufnehmen,  sie  in  ihrer  gewerkschaftlichen  Organisation
  erziehen  können.

Dabei  stehe  ich  auf  dem  Standpunkte,  daß  die  Begrenzung  der
Arbeit  ganz  von  selbst  gegeben  ist,  denn  die  Jugendarbeit  und  die
Jugendpflege  gehören  in  die  Jugendvereine  und  Jugendpflegevereine,
die  Standesarbeit,  die  Berufsarbeit,  gehört  in  die  beruflichen  Organisationen.
  Wenn  beide  Richtungen  sich  gegenseitig  verstehen  und
ergänzen,  nichts  Gegenteiliges  zueinander  haben,  dann  kann  ein  erfolgreiches
  und  ersprießliches  Zusammenwirken  stattfinden.

Dann  ist  natürlich  die  Voraussetzung,  um  Reibungsflächen  zu
vermeiden,  die,  daß  in  die  Jugendpflegearbeit  keine  Tendenzen  hineingeraten,
  die  diesem  Berufsorganisationsgedanken  zuwider  sind.  Bei
der  Stärke  der  beruflichen  Organisationen  in  Deutschland  und  bei  der