Metadata : Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

III.  Das  Innere  des  Fridericianischen  Staates.  231

v.  Carmers  und  seines  genialen  Gehilfen  Svarez  (geb.  27.  Februar
  1746,  gest.  14.  Mai  1798).  Von  den  Gesichtspunkten
aus,  die  Friedrich  selbst  als  die  leitenden  angegeben,  gingen
diese  beiden  Männer,  unterstützt  von  in  der  Paxis  bewährten
richterlichen  Beamten,  an  die  Ausarbeitung  eines  einheitlichen
Rechtsbuches  für  den  preußischen  Staat.  Die  erste  Frucht  war
eine  neue  Prozeßordnung,  die  als  erstes  Buch  des  Corpus  juris
Fridericianum  im  Frühjahr  1782  erschien,  unter  Friedrich  selbst
aber  eine  Fortsetzung  nicht  mehr  fand.  Doch  hat  der  fridericianische
  Geist  auch  die  weitere  Arbeit  beherrscht:  dem  sinkenden
Staate  rettenden  Halt  zu  geben,  kam  sie  zu  spät;  wohl  aber
konnte  sie  für  den  künftigen  Neubau  den  Grundriß  vorzeichnen.

Neben  dem  Landesvater  und  Gesetzgeber  aber  tritt  in
Friedrichs  Walten  auch  in  diesen  letzten  Jahren  durchaus  der
Soldat  hervor.  Hatte  er  ursprünglich  besondere  Neigung  zu
militärischer  Thätigkeit  nicht  gehabt,  so  kannte  er  doch  auch
hier  seine  Pflicht.  Und  das  erste  Gebot  der  Politik  blieb  für
Preußen  die  Erhaltung  und  Verbesserung  seiner  Wehrhaftigkeit.
Gerade  hier  fühlte  sich  der  König  daher  besonders  verantwortlich.
  Trotz  der  zunehmenden  Gebrechen  des  Alters  blieb  Friedrich
  der  unermüdliche  Bildner  und  Lehrmeister  seines  Heeres.
Aber  auch  da  war  er  vereinsamt  und  deshalb  mehr  Autorität,  unbedingter
  an  sich  glaubende  und  unbedingter  maßgebende  Autorität
  als  im  Interesse  der  Vervollkommnung  der  Armee  zu  wünschen
war.  Das  brachte  einen  Schematismus  zur  Herrschaft,  der  das
unveränderte  Festhalten  der  einmal  als  normal  anerkannten
Form  höher  schätzte  als  die  Bereicherung,  Vertiefung  und  lebensvolle
  Ausgestaltung  des  Inhalts.  Dem  leistete  die  lange  Friedenszeit
  Vorschub.  Trotzdem  erhob  die  Armee  auf  den  früher
gewonnenen  Ruhm  hin  dem  Bürgertum  gegenüber  hohe  Ansprüche,
  unterstützt  durch  den  König  selbst,  der  Adlige  und  Offiziere
  für  Unterthanen  höherer  Art  hielt.  Aber  auch  von  ihnen
verlangte  er  nicht  Rat,  sondern  nur  strikte  Ausführung  seiner
Befehle  und  peinlich  genaue  Einhaltung  der  Reglements.  Das
ertötete  allmählich  jede  eigene  Initiative:  auch  hier  gewöhnte
man  sich  daran,  alle  Anregung  von  oben  zu  erwarten,  und
ging  ohne  sie  gedankenlos  in  dem  alten  Geleise  weiter.  Die