Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XLV. Band. (45)

Alphabetiſches  Regiſter.

Negotiorum  gestio:  Hypothekenübernahme  zu  Sunften  >

'  deins  bei  perſönlicher  Haſtung  desſelben  für  die

orderung  .  =.

Notariatsgeſeh  Art.  14:  Notarieller  Vertragsabſchluß.
Verträge  iſchen  Gläubiger  und  Schuldner  über  theilweiſe
oder  gänzliche  Tilgung  einer  perſönlichen  Sculdverbindli<keit
  ,  bewirkt  mittelſt  Abre<ßnung  eines  Geldbetrages,
fallen  nicht  unter  Art.  14  .

Bedarf  ein  Ocſellſchaftöverirag,  daß  ein  Anweſen  auf  ge:
meinſame  Nec<hnung  und  zu  gemeinſchaſtlichem  Gewinn
oder  Verluſt  veräußert  werden  ſolle,  der  notariellen  Beur»
kundung?  .

Nachträgliche  Zuſicherung  des  "Erſahes  "der  Couroödifferenz
von  an  Zahlungsſtatt  angenommenen  Werthpapieren  .

Nebenabreden  zu  einem  JImmobiliarverlrage  .

*Redlicher  Beſikerwerb  bezüglich  einer  im  nolariellen  Vertrage
nicht  aufgeſührten  Plannummer.  Preuß.  Landr..  .  «

Unrichtige  Plannummer  in  einem  notariellen  Kauſvertrage
2183  demonstratio  bei  Grundſtüdverkäufen  .

Der  Art.  14  des  Not.-  "Gel.  in  ſeinem  Verhältniſſe  zu  Art.  2.  .

desſelben  Geſ,  .  .  .»  .  ».

Art.  417.  Suſpenſion,  Vorausſehung  .  »  .  .  -.
Nürnberger  Ret:  Einrede  der  Borausklagung  ..
Nutnießer:  Gläubigeranſpruch  gege  n  denſelben.  Inbegriff

der  exequirbaren  Vermögensrechte  des  Nuhnießers  .  «

Deſfentlichkeit  der  “Handlung  im  Sinne  des  F..200  des
RStrGB.,  namentlich  in  Bezug  auf  Beleidigungen  .  =
Oeffentlichkeit  des  Hypothekenbuches  ſ.  Hypotheken,
Onanie:  die  ſogenannte  gegenſeitige  unter  Perſonen:  männ=Uchen
  Geſchlechts  iſt  nicht  ſiraſbar
Ortenau,  Dr.  Ignaz:  die  Subhaſtationsordnung  für  das
Königreich  Bayern  vom  23.  Febr.  1879
Ortsgemeinde:  Vorausſehung  zur  |  rozeßlüßrung  derſ,  .
Ortspolizeiliche  Vorſchriften  über  Ausübung  eines
ewerb  .„  .„  .*"  .  .  .

Patentg  eſe:  Benüßung  einer  Erfindung  als  „offenkundig“
Pater  est,  quen  nuptiae  demonstr
Patronate  [.  Baulaſt.
Paulianiſches  Nechtomittel:  die  Anfechtung  von  Ne<t0=EEN
  eines  ESdulduers  außerhalb  des  Konkurſes
von
Zur  Lehre  vom  „Bauſianiſhen  Nechtsmittel,  "Erſc<hwerung
der  Vollſtrekung  in  Folge  Veräußerung  .
Penſionen:  Penſionsanſprüche  "von  Militärperſonen.  Die
Verwendung  als  Beibote  iſt  keine  den  Einzug  der  Penſion  ,
begründende  Anſtellung  .
Militärpenſionsanſprücße  werden  dur;  die  Anſtellung  als
Poſtbote  ſuſpendirt,  ,  .  «  ..

356