Alphabetiſches Regiſter.
Negotiorum gestio: Hypothekenübernahme zu Sunften >
' deins bei perſönlicher Haſtung desſelben für die
orderung . =.
Notariatsgeſeh Art. 14: Notarieller Vertragsabſchluß.
Verträge iſchen Gläubiger und Schuldner über theilweiſe
oder gänzliche Tilgung einer perſönlichen Sculdverbindli<keit
, bewirkt mittelſt Abre<ßnung eines Geldbetrages,
fallen nicht unter Art. 14 .
Bedarf ein Ocſellſchaftöverirag, daß ein Anweſen auf ge:
meinſame Nec<hnung und zu gemeinſchaſtlichem Gewinn
oder Verluſt veräußert werden ſolle, der notariellen Beur»
kundung? .
Nachträgliche Zuſicherung des "Erſahes "der Couroödifferenz
von an Zahlungsſtatt angenommenen Werthpapieren .
Nebenabreden zu einem JImmobiliarverlrage .
*Redlicher Beſikerwerb bezüglich einer im nolariellen Vertrage
nicht aufgeſührten Plannummer. Preuß. Landr.. . «
Unrichtige Plannummer in einem notariellen Kauſvertrage
2183 demonstratio bei Grundſtüdverkäufen .
Der Art. 14 des Not.- "Gel. in ſeinem Verhältniſſe zu Art. 2. .
desſelben Geſ, . . .» . ».
Art. 417. Suſpenſion, Vorausſehung . » . . -.
Nürnberger Ret: Einrede der Borausklagung ..
Nutnießer: Gläubigeranſpruch gege n denſelben. Inbegriff
der exequirbaren Vermögensrechte des Nuhnießers . «
Deſfentlichkeit der “Handlung im Sinne des F..200 des
RStrGB., namentlich in Bezug auf Beleidigungen . =
Oeffentlichkeit des Hypothekenbuches ſ. Hypotheken,
Onanie: die ſogenannte gegenſeitige unter Perſonen: männ=Uchen
Geſchlechts iſt nicht ſiraſbar
Ortenau, Dr. Ignaz: die Subhaſtationsordnung für das
Königreich Bayern vom 23. Febr. 1879
Ortsgemeinde: Vorausſehung zur | rozeßlüßrung derſ, .
Ortspolizeiliche Vorſchriften über Ausübung eines
ewerb .„ .„ .*" . . .
Patentg eſe: Benüßung einer Erfindung als „offenkundig“
Pater est, quen nuptiae demonstr
Patronate [. Baulaſt.
Paulianiſches Nechtomittel: die Anfechtung von Ne<t0=EEN
eines ESdulduers außerhalb des Konkurſes
von
Zur Lehre vom „Bauſianiſhen Nechtsmittel, "Erſc<hwerung
der Vollſtrekung in Folge Veräußerung .
Penſionen: Penſionsanſprüche "von Militärperſonen. Die
Verwendung als Beibote iſt keine den Einzug der Penſion ,
begründende Anſtellung .
Militärpenſionsanſprücße werden dur; die Anſtellung als
Poſtbote ſuſpendirt, , . « ..
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