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saze der Taren für Ehe-Dispensations" Ertheilungen
in verbotenen Verwandtschafts-Graden
Unserer Unterthanen protestantischer
Konfession wahrzunehmen gewesen sind, haben
Wir Uns auf den von Unserm geheimen
Ministerium des Innern erstatteten Amrag
bewogen gefunden, eine allgemeine Reglementar:
Bestimmung zu geben, wie folgt:
J.
Alle Taren für Ehe-Dispensationen in
derbotenen Graden sollen künftig unter Berücksichtigung
des nähern oder entferntern
Verwandischafts-Grades und des Vermögens
beider Verlobten, daferne sie beide inländisch
sind, nach Gradattonen angesezt, ein Vermsgen
unter aco fl. aber nicht in Anschlag genommen,
sondern die nachgesuchten Dispensationen
in dergleichen Fäallen unentgeltlich
ertheilt werden.
In dessen Gemäßheit sind
1. im zweiten Grade der Blutsverwandtschaft
und im ersten Grade der Schwagerschaft
gleicher Seitenlinte von einem steuerbaren
oder sonst obrigkeitlich ausgemittelten
Vermögen
von 200 bis rooo Gulden, fl.
5 1000 „ Soco „ 10
„ soco „ occoo „ 205
„ 10000 „ 185000 „ 30
„ 15000 „ 20000 „ 50„
„ 20000 fl. und darüber loo fl.
a. Im zweiten Grad der Blutsfreundschast
ungleicher rinie, mit Ausnahme
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jedoch des unter nachfolgendem Ziffer bemerkten
Falles das Doppelte, und
3. In Dispensations-Fällen zwischen Muhme
und Neffen das Dreifache als Tax
anzusezen und für Unser Aerarium zu
Överrechnen.
II.
Alle Heurarhen in entserntern Graden bei
därfen keiner Dispensarion und Tarerlegung,
diejenigen in nähern Verwandtschafts: Graden
aber werden hierdurch als indispensablerklärt.
Diese Unsere allerhöchste Reglementar=Bestimmungen
lassen Wir durch das Regierungeblatr
zur allgemeinen Wissenschaft und
Nachachtung bekannt machen.
München den 37. Dezember 1870.
Marx Josepp.
Freiherr von Montgelas.
Fuf königlichen allerhöchsten Befehl
der General= Sekretár
F. Kobell.
Bekanntmachungen.
(Die Bekanntmachung wegen einiger nachlässiger
Bau= Beamten betreffend. ),
Wenn gleich die General= Direktion des
Wasser= Brücken= und Strassenbaues nach
einer dem Ministerium des Innern gemachten
Anzeige Ursache hat, mit den meisten Baubeamten
zusrieden zu seyn; so hat dieselbe
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