934
im Gasbehälter herrschenden Druck nicht störend beeinflußt werden darf. Die Zurückleitung
von Gas in den Entwickler zur Entschlammung unter Druck wird durch diese Bestimmung
nicht betroffen.
9. Der Gasbehälter muß mit einem Abzugsrohre (Sicherheitsrohre) versehen sein,
welches das Abströmen des Gases bewirkt, sobald der Gasbehälter nicht mehr aufnahme—
fähig ist und der Gasdruck nahe an die durch die Höhe des Wasserabschlusses bedingte
Grenze steigt. Vorrichtungen zur Absperrung des Abzugsrohrs dürfen nicht angebracht
werden. Die Führung des Abzugsrohrs muß den Vorschriften des 8 8 der Verordnung
entsprechen. Die Weite des Sicherheitsrohrs muß bei Gasbehältern, denen das Gas vom
Entwickler durch eine Rohrleitung zugeführt wird, mindestens der Weite der Rohrleitung
entsprechen.
Das Abzugsrohr ist nicht erforderlich, wenn der Entwickler mit einem solchen versehen
ist, sofern dadurch gleichzeitig überschüssiges Gas aus dem Gasbehälter abgeführt werden
kann, sowie bei Aufstellung von Gasbehältern im Freien.
10. Es ist dafür zu sorgen, daß das Gas für den Verwendungszweck hinreichend
trocken in die Leitung gelangt.
C. Reiniger.
11. Bei allen Azetylengasentwicklungsapparaten muß in zuverlässiger Weise dafür
gesorgt sein, daß das Gas in technisch reinem Zustande, d. h. hinreichend frei von Phos-
phorwasserstoff, Schwefelwasserstoff, Ammoniak u. dgl., in die Gebrauchsleitung gelangt.
Die Art der Reinigung ist in der Beschreibung (§ 1 Abs. II der Verordnung) anzugeben.
Reiniger sind in der Regel hinter dem Gasbehälter und, sofern mehrere Reiniger zur
gleichzeitigen Benutzung angeordnet werden, derart anzuordnen, daß sie einzeln oder gruppen-
weise ausgeschaltet werden können, und daß das Gas im Reiniger gleichmäßig verteilt wird.
Erforderlichenfalls (insbesondere bei getrennt vom Entwickler aufgestelltem Gasbehälter)
ist der Apparat außer mit einer Reinigungsanlage noch mit einem Wäscher zu versehen.
Dieser kann zugleich als Wasserabschluß zwischen Entwickler und Gasbehälter ausgebildet sein.
Er muß Vorrichtungen erhalten, die das Nachfüllen von Wasser während des Betriebs
ermöglichen und einen zu hohen Flüssigkeitsstand vermeiden lassen.
Azetylenanlagen für eine Stundenleistung von mindestens 3000 Liter Gas missen
mindestens mit einem besonderen Wäscher und zwei umschaltbaren Reinigungsanlagen ver-
sehen werden.
12. Die Reinigungsmasse darf keine mit dem Gase abziehenden Produkte erzeugen,
welche die Metalle des Apparats oder der Leitung angreifen. Sie muß in den Reinigern
derart untergebracht werden, daß eine zerstörende Einwirkung auf die metallischen Wände