Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Die Anlage entspricht den vorgelegten Belegen sowie den Anforderungen des § 12 der 
Azetylenverordnung. 
Ihrer Inbetriebsetzung im Sinne des § 12 steht kein Bedenken entgegen. 
Ort und Tag: 
Unterschrift des Sachverständigen: 
  
Der Apparat kann in 1)d bezeichneten Arbeitsraum aufgestellt werden. 
Ort und Tag: 
Gebühr: 
Fertigung der Distriktspolizeibehörde: 
1) Gilt für feststehende Apparate (§ 12).
	        
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