Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Art. 3. 
Von den im außerordentlichen Budget der Jahre 1914 und 1915 vorgesehenen 
Summen dürfen vor der endgültigen Festsetzung des Budgets nach Bedarf verausgabt werden: 
I. auf Rechnung des Allgemeinen Staatsanlehens: 
a) für BZweche der Posten und Telegraphen: 
1. für Postbauten sowie für Beschaffung von Wohnungen für Beamte 
und Arbeiter der Post= und Telegraphenverwaltung . 2 159 800 — 
(außerordentliches Budget Ziff. III a aa), 
2. für Erhöhung des Betriebs= und Reservefonds für Motorpostlinien, 
4. Rate.. .. .. 500000Ø 
(außerordentliches Budget Ziff. III a bb), 
3.n für Vervollständigung des bayerischen Telegraphennetzes 550 000 4. 
(außerordentliches Budget Ziff. III acch, 
4. für Vervollständigung des bayerischen Telephonnetzes 13 750 000 4 
(außerordentliches Budget Ziff. III a dd); 
b) für Bwecke der VBerg-, Hütten- und Salzwerke: 
für Verbesserungen bei den Berg= und Hüttenwerken 1 540 000 t" 
(außerordentliches Budget Ziff. IIIb); 
Jc) für Bweche des Staatsministeriums der Justiz: 
füür den Neubau eines Zentraljustizgebäudes in Nürnberg, 4. Rate 2 900 000 #, 
zur Erwerbung von Grundstücken für die Gefangenanstalt Lichtenau 110 000 —, 
3. für die Errichtung einer Irrenabteilung und zweier Dienstwohngebäude 
bei dem Zuchthause Straubiiing . 360 000 —4 
(außerordentliches Budget Ziff. iii ch; 
d — 
d) für Bwecke des Staatsministeriums des Innern: 
1. für Wasserbauten 110000000%, 
2. für die Erweiterung der Hafen- und Unschlagaulagen am Rhein 
bei Ludwigshafen, 3. und letzte Rate . .. 1 030 000 , 
3. Staatszuschuß für die Regulierung der Pegnitz zur Beseitigung der 
Uberschwemmungen in Nürnberg, 2. Rate 3000 000 -, 
4. für die Kanalisierung des Mains von Hanau bis Ischaffenburg und 
die Errichtung einer Umschlaganlage bei Leider, 2. RNate 11 000 000 #
	        
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