Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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und Pl.-Nr. 1943 zu 0,272 ha von dem ausmärkischen Staatswald Eulenberg abgetrennt 
und der Gemeinde Dietersdorf zugeteilt. 
München, den 13. Februar 1913. 
J. A. 
Ministerialdirektor v. Heule. 
  
Nr. 6200. 
Bekanntmachung, die Uniformen der höheren Beamten des Messungsdienstes betreffend. 
K. Staatsministerien des Innern und der Finanzen. 
Im Mamen HSeiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Ludwig, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben nachstehende Vorschriften über die Uniformen der höheren Beamten des 
Messungsdienstes im Geschäftskreise der Staatsministerien des Innern und der Finanzen 
Allerhöchst zu genehmigen geruht: 
J. 
Bei feierlichen Anlässen tragen 
1. die Regierungs- und Steuerräte die Uniform der Regierungsräte und die Re— 
gierungs- und Steuerassessoren jene der Regierungsassessoren der Kreisregierungen, 
2. die Obergeometer die Uniform der Regierungs- und Steuerassessoren, jedoch ohne 
Stickerei auf den Taschenklappen, 
3. die Flurbereinigungsgeometer, Kreisgeometer, Bezirksgeometer und Katastergeometer 
die Uniform der Rechnungskommissäre der Regierungsfinanzkammern. 
II. 
Den mit dem Titel eines Steuerrats und dem Range eines Regierungsrats aus- 
gestatteten Obergeometern gebührt die Uniform der Regierungs= und Steuerräte. 
München, den 18. Februar 1913. 
Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen. v. Preunig. 
  
  
Nr. 6602. 
Bekanntmachung, Auflösung und anderweitige Organisation von Forstdienststellen betreffend. 
Kl. Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerial-Forstabteilung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Ludwig, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 19. Februar 1913 anzuordnen geruht,
	        
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