Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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Festgesetzter 
Kap. 8Tit. Vortrag Betrag 
— 2 
III 6 Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an 
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds 
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß . 
, Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes . . 608 539 07 
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 13 951 64 
) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit 
# Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das 
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus , 
· Staats-11ndKretgfondö.. . 54 952 92 
4) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 14 820.— 
C) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen: 
aa) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars — — 
bb) aus Kreisfonds: 
Behufs Gewährung von Zuschüssen an Schulkassen 
aus Anlaß der Trennung des Mesnerdienstes vom 
Schuldienste= . 1 500 — 
# cc) aus der neuen Kreisschuldotation behufs unterstützung 
6 der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden — — 
dd) Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondskasse in I 
Ansbach . 3 430 — 
7Beiträge zur Realexigenz der Volksschulen und zu Schuausnenbautent 
— a) Realexigenzbeiträge für Volksschulen . 172 — 
b) Beiträge zur Unterhaltung von Schulhäusern und zur Aus- 
1 führung von Neubauten . 94 000 — 
8 Ständige Bauausgaben 220 — 
9 Prüfungs= und Aufsichtskosten: 
1 A.Entschädigung der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme 
1 der Schulprüfungen und Schulofsttationen, dann für sächliche 1 
Ausgaben . 20 000— 
b) für die Kreisschulinspektoren: 
aa) Gehalte . 19 050 — 
blb) Tagegelder und Reisekosten .. 3 600 — 
c) Pension der Witwe des K. Kreisschulrates, greischuliufoehors 6 
1 Friedrich Methsieder. 1 176— 
10 Pensionen und Alimentationen: 
a) — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
I.l zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 1 
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
Lehrpersonen: 6 
a) aus Zentralfonds 154 500 — 
5) aus Kreisfonds 125 000 — 
Ii) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt be- i 
zogenen Dienstalterszulagen aus Zentralfonds. 79 000 — 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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