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Lehenshoheit als Herzogthum. Da bald nachher Litthauen 1569
mit Polen völlig zu einem Reich vereinigt wurde, so galt
jetzt diese Vereinigung auch dem neuerworbenen Livland.
Stanisl. OCrichovii L. VI. Annalium (I1548-52.) iun der Laͤps
Ausg. von Dlugosz. T. II. p. 1485. seqq.
Sitzismundi. Augusti Epistolac, Legationes ot responsa. Lips.
1703. 8.
A. M. Gratiani Vita Jo.“ Fr. Commondon, (päbsttichen Legaten
in Polen zur Zeit Kön. Sigism. Aug.) Paris. 1660. 4.
III. Per. Könige aus verschledenen Familien.
1. Zehnmonatliches Zwischenreich nach Kön. Siegmund 1574
Augusts Tod. Die Wahl war diesmal voͤllig frei deun Jul.
der Jagellonische Mannssiamm war mit. Siegmund Ungust
ganz ausgestorben, und niemand hatte natürliche Erwartungen.
Desto stärmischer aber mußte sjs werden; denn für
viele Fälle, die jetzt eintraten, gaben weder. Gesetze noch Observanz
ein Regulativ. Zum Glück vereinigten sich sämmtliche
Stände der untheilbaren Republik schon auf dem Convocations,Reichstage
mit einander, daß uiemand we- 5,3
gen der Religion gestraft oder verfolgt werden solle; doch %
sollten alle Bisthümer und andere Kirchenpfründen der katholischen
Parthie bleiben. Dies mußte auch der — end= 15-z
lich gewählte Kön. Heurich von Aniou, noch ehe er grr
nach Polen kam, beschwoͤren. Es war sehr weise, daß man
sich hierüber recht feierlich vereinigte, noch ehe der Haupturheber
der Bartholomäus-Racht, den sie zu ihrem König gewähltihatten,
wirklich sein Reich antrat.
2. Erste ausführliche pacta conventa, die diesem
König vorgelegt wurden. Nicht bloß, Reichs-Verfas-