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2. § 33 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
„ 1. Milzbrand, ausgenommen örtlicher Milzbrand bei Schweinen (vgl. § 35
Nr. 20 und § 37 unter III Nr. 6);“.
3. Im § 35 ist hinter Nr 19 anzufügen:
„20. Abgeheilter örtlicher (Lymphdrüsen-) Milzbrand bei Schweinen (vgl. jedoch
§ 37 unter III Nr. 60).
Als abgeheilt ist der örtliche Milzbrand zu bezeichnen, wenn in den veränderten
Teilen (Lymphdrüsen) Milzbrandbazillen bei der bakteriologischen Untersuchung nicht
gefunden worden und diese Teile vollständig bindegewebig abgekapselt sind."“
4. Im § 37 unter III ist hinter Nr. 5 anzufügen:
„6. Nicht abgeheilter örtlicher (Lymphdrüsen-) Milzbrand bei Schweinen mit
der Maßgabe, daß die veränderten Teile stets als genußuntauglich zu behandeln sind.
Diese Form des Milzbrandes ist als vorliegend zu betrachten, wenn die ent-
zündlichen Veränderungen auf eine oder einzelne, Milzbrandbazillen enthaltende
Lymphdrüsen des Verdauungsapparats sowie deren nächste Nachbarschaft beschränkt
sind und Milzbrandbazillen bei der bakteriologischen Untersuchung der Milz, der
Nieren, des Muskelfleisches und zweier intramuskulärer Lymphdrüsen nicht nach-
gewiesen werden."
5. Im § 38 Abs. 1 unter II a ist hinter Nr. 2 einzuschalten:
„3. bei nicht abgeheiltem örtlichen Milzbrand bei Schweinen im Falle des
§ 37 unter III Nr. 6.“
· II.Ausführungsbestimmungenc.
Im zweiten Abschnitt ist unter 1 1 dem zweiten Absatz folgender Satz anzufügen:
„Eine besondere Form des Milzbrandes bei Schweinen, die man als „ßörtlichen
Milzbrand“ bezeichnet, ist gekennzeichnet durch die Entzündung einer oder mehrerer
bindegewebig eingekapselter Loumphdrüsen des Verdauungsapparats.“
Im ersten Satze des letzten Absatzes der Nr. 1 ist hinter „Rindern“ einzufügen
„ , Schweinen“.
Berlin, den 23. Oktober 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Delbrück.
Auszug aus der Adels-Matrikel des am 27. Oktober 1914 der praktische Arzt
Königreichs. Dr. Edgar Freiherr von Sohlern in Bad
Kissingen in erblicher Weise bei der Frei-
In die Adels-Matrikel wurde eingetragen: herren-Klasse Lit. S, Fol. 92.