Volltext : Sächsische Volkskunde.

H.  Ermisch:  Die  Anfänge  des  sächsischen  Städtewesens.  147

wirtschaftliche  wie  auf  politische  Einflüsse  zurückgehende  innere  Entwicklung,
die  notwendig  war,  um  eine  Ortschaft  zur  Stadt  im  mittelalterlichen  Sinne
werden  zu  lassen,  aus  ihren  Wurzeln  heraus  zu  verfolgen.  Wir  betrachten
nach  einander  die  Stadt  als  befestigten  Ort,  die  Stadt  als  Markt,  als
Mittelpunkt  von  Handel  und  Industrie,  die  Stadt  als  Gerichtsbezirk,  die  Stadt
als  Gemeinde.

Ein  Rechtsgelehrter  des  14.  Jahrhunderts,  Nicolaus  Wurm,  hat  uns

das  Verslein  überliefert:
Einen  Burger  und  einen  Gebauer
Zweit  nicht  mehr  wenn  der  Zaun  und  Mauer.

Nun  wissen  wir  zwar  bereits,  daß  die  Ummauerung  keineswegs  das
einzige  Merkmal  war,  das  Stadt  und  Dorf  scheidet;  aber  ihre  Bedeutung  war
doch  eine  sehr  große.  Denn  die  neuen  Anlagen,  die  hauptsächlich  friedliche
Stätten  des  Handels  und  der  Industrie  sein  sollten,  bedurften  als  solche  des
Schutzes  gegen  feindliche  Angriffe,  und  dieser  Schutz  wurde  nicht  allein  durch
die  Wahl  eines  von  der  Natur  begünstigten  Platzes,  sondern  auch  durch  die
Befestigung  dieses  Platzes  erreicht.  Zu  einer  solchen  war  stets  die  Einwilligung
des  Inhabers  der  öffentlichen  Gewalt  notwendig;  der  Sachsenspiegel  sagt:
man  darf  keine  Burg  bauen,  noch  Stadt  befestigen  mit  Planken  und  mit
Mauern,  noch  Wälle,  noch  Werder,  noch  Türme  anlegen  in  einem  Dorfe,
ohne  des  Richters  im  Lande  Erlaubnis.  Die  Grundherrn  waren  zur  Ummauerung
  ihrer  Städte  also  nur  insofern  berechtigt,  als  sie  zugleich  die
obersten  Richter  waren,  d.  h.  als  die  landesherrlichen  Gerechtsame  auf  sie
übergegangen  waren.

Die  erste  Befestigung  unserer  Städte  war  wohl  durchweg  sehr  einfach;  sie
bestand  aus  Wall  und  Graben,  oder  einem  Zaun  von  hölzernen  Planken
und  Pfählen.  Bei  kleineren  Städten  hat  diese  Befestigung  Jahrhunderte  lang
genügt;  so  war  z.  B.  Penig  bis  1488  lediglich  in  dieser  Weise  befestigt  und
erhielt  erst  in  diesem  Jahre  durch  den  Burggrafen  Hugo  von  Leisnig  eine
steinerne  Ringmauer.

In  der  Regel  aber  bildete  die  Erbauung  einer  festen  Mauer  den  Abschluß
der  Stadtgründung.  Auf  Jahrhunderte  hinaus  hat  die  Mauer  dann  die
eigentliche  Stadt  scharf  von  den  Vorstädten  geschieden;  noch  heute,  wo  meist
Promenaden  an  die  Stelle  des  Grabens  und  der  Mauer  getreten  sind,
hebt  sich  in  den  meisten  Stadtplänen  der  Stadtkern  deutlich  hervor.  Daß
der  Mauerbau  den  Abschluß  der  Anlage  bildet,  nicht  etwa  in  ihre  Aufänge
fällt,  kann  man  vielfach  aus  dem  Umfange  der  Mauer  entnehmen.  So  umgab,
wie  wir  sehen,  die  Mauer  der  Stadt  Freiberg  nicht  bloß  die  dreifache  Stadtanlage,
  sondern  auch  die  Sächsstadt,  das  alte  Dorf  Christiansdorf.  Auch  bei
Meißen  ist  das  alte  Wendendorf  bei  der  Wasserburg  mit  in  die  Mauer  ein-X

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