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Rauchen und bei sonstigem Gebrauche brennender oder glimmender Gegenstände die zur
Verhütung von Waldbränden erforderliche Sorgfalt anzuwenden.
München, den 13. Februar 1914.
Ludwig.
Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen.
v. Breunig.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrat Knözinger.
Nr. 5362 à 2.
Bekanntmachung über die Beförderung von Leichen.
f#-Staatsministerium des Innern.
Dem § 3 Abs. II der Oberpolizeilichen Vorschrift vom 17. Februar 1888 (GVBl.
S. 123) wird folgender Satz angefügt:
Das gleiche gilt, wenn eine Leiche in einem Kraftfahrzeuge, das für die Beförderung
von Leichen eingerichtet ist und ausschließlich zu diesem Zwecke benützt wird, auf eine Ent-
fernung von nicht über 120 km unter Aufsicht eines verlässigen Begleiters befördert wird.
München, den 16. Februar 1914.
Auszug aus der Adels-Matrikel
des Königreiches.
Der Adels-Matrikel wurden einverleibt
für ihre Person als Inhaber des Verdienst-
ordens der Bayerischen Krone bei der Ritter-
klasse am 10. Februar 1914
der Generallentnant und Kommandeur der
3. Division Otto Ritter von Breitkopf
in Landau unter Lit. B, Fol. 107,
der Direktor der K. Regierung von Schwaben
und Neuburg, Kammer der Finanzen, Engen
Ritter von Hauer in Augsburg unter Lit. H,
Fol. 121,
der Direktor der K. Regierung der Ober-
pfalz und von Regensburg, Kammer der
Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen.
Finanzen, Ludwig Ritter von Pummerer
in Regensburg unter Lit. P, Fol. 56,
der Professor der K. Akademie der bilden-
den Künste in München Martin Ritter von
Feuerstein unter Lit. F, Fol. 44,
der K. Oberkonsistorialrat Dr. theol. Adolf
Nitter von Kahl in München unter Lit K,
Fol. 29,
der Bankdirektor a. D., Vorsitzende der
Handelskammer Ludwigshafen a. Rh. Franz
Ritter von Wagner in Ludwigshafen a. Nh.
unter Lit. W, Fol. 72 und
der Geheime Kommerzienrat und Fabrik-
besiter Otto Ritter von Steinbeis in
Brannenburg unter Lit S, Fol. 170.